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konstitutionelle eine Gewähr gegen clen Mifsbrauch der Staats-bank durch einflufsreiche Inflationisten. Die Kämpfe, die sichhier im Saal des Parlaments abspielen, sind dort auf dashöfische Parkett verlegt 1 . Alles hängt ab von der Persönlich-keit des Finanzministers, wobei allerdings die in Rufslanddurchgeführte Öffentlichkeit einen gewissen Schutz bietet.
Ferner liegt die Gefahr der Finanzgeschäfte zwischenStaat und Bank beim Staatsbanksystem besonders nahe; dieReichsbank als Geldquelle für den Staat statt als Hüterin derWährung zu betrachten, ist eine in Rufsland noch heute weitverbreitete Auffassung. Unbeseitigt ist die Gefahr der Über-nahme oder der Lombardierung schwer verkäuflicher Staats-schuldverschreibungen, Schatzanweisungen u. s. w. Man er-innere sich der berüchtigten Vorschüsse in Kreditbilletten aufdie Obligationen der ersten inneren Prämienanleihe 1864.
Trotz dieser Gefahren blieb kein anderer Weg als derder Staatsbank für Rufsland offen; sahen wir doch, wie allesGeschäftsleben hier noch von der Initiative des Finanz-ministers abhängt. Gerade das vorhandene Grofskapital be-sitzt am wenigsten Selbständigkeit gegenüber dem Staate, weilseine Thätigkeit in der Weise des älteren Merkantilismusvielfach noch auf staatlicher Förderung und Privilegierungaufgebaut ist 2 .
Hierzu kommt ein weiterer Gesichtspunkt. Die russischeReichsbank ist nicht in dem Sinne Notenbank, dafs sie ihreBetriebsmittel durch Notenausgabe sich verschafft; den aus-gegebenen Noten entspricht vielmehr heute im Activum derzinslose Barschatz. Die russische Reichsbank arbeitet viel-mehr mit Depositen, welche ihrem überwiegenden Teile nachstaatliche Depositen sind. Schon aus diesem Grunde ist dieBank vom Staate völlig abhängig und, da auf dem Boden dervorhandenen Wirtschaftsverhältnisse ein anderer Weg, dienötigen Betriebsmittel zu beschaffen, heute noch fehlt, so ist
1 Auf diese Gefahr weist Lorini, wenn er von der „intrigue desfeudataires aristocrates de la Cour" spricht a. a. 0. S. 153.
2 Sudeikin, Die Keichsbank. Petersburg 1891, S. 249.v. Schulze-Gaevernitz, Stud. a. Rufsl. 31