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Demgegenüber ist anzuerkennen, dafs die Currencylehre,wie so viele volkswirtschaftliche Theorien, sich deswegen heuteals falsch erweist, weil sie vergangenen Wirtschaftsverhält-nissen entstammt. Das Versprechen des Staates, den Noten-umlauf unter keinen Umständen über eine bestimmte Summevermehren zu wollen, ist dort nicht ganz ohne Wert, wo derUnterschied zwischen Banknote und Papiergeld noch nichtvoll durchgedrungen ist, wo das staatliche Finanzbedürfnisbisher die Menge des Notenumlaufs bestimmt hat und Über-emissionen der wunde Punkt des Geldwesens waren. Ent-spricht das Prinzip der bankmäfsigen Deckung allein derwahren Banknote, so das Kontingentierungssystem der ausdem Papiergeld heranreifenden Banknote. In Rufsland istdas letztere System vollauf berechtigt als das gute, dem dasbessere, weil noch nicht durchführbar, ein Feind wäre.
Um den gethanen Fortschritt voll zu würdigen, bedenke man,dafs bis 1897 der Satz Sudeikins 1 galt: „das Finanzministeriumemittiert Kreditbillette zur Deckung von Finanzbedürfnissen,indem es zugleich der Reichsbank, welche aus diesen Emis-sionen keinen Vorteil zieht, die Pflicht auferlegt, für die Er-haltung des Kurses dieser Kreditbillete zu sorgen. Hierzuist die Bank ganz ungeeignet, weil die Frage der Emissionvon Kreditgeld ausschliefslich vom Fiskus, nicht von den Be-dürfnissen des Verkehrs abhängt." Demgegenüber bestimmt derUkas vom 29. August 1897, dafs in Zukunft die ReichsbankKreditbillete ausschliefslich für dringende Zwecke des Geld-marktes ausgeben dürfe 2 . Die Emissionsabteilung der Reichs-bank, welche gleich der alten Assignatenbank lediglich einestaatliche Papiergeldfabrik war, ist aufgehoben worden.
Dafs die strengen Bardeckungsvorschriften erforderlich
1896; ferner Prof. Chodski, welcher in den „Verhandlungen der freienÖkonomischen Gesellschaft" auf das Prinzip der „bankmäfsigen Deckung"allen Wert legte; so auch Kaufmann, Kreditbillets, S. 373/374, welcherdie direkte Kontingentierung verwirft u. s. w.
1 So Sud ei kin a. a. 0. S. 258.
2 Der Inhalt dieses wichtigen Ukas findet sich u. a. bei ßaffa-lovich, Marche financier 1897/98, S. 353.