Katasterarbeiten begonnen. Diesen Arbeiten entsprangen diewiederholt angeführten, wertvollen Landschaftsstatistiken. Trotzdieser Arbeiten wird die Grundsteuer noch heute roh undungleichmäfsig umgelegt; öfters wird noch „verheimlichtesLand" entdeckt. Diese Steuer kann daher nicht hoch sein.Bei einem Erträgnis von 44 Millionen Rubel kamen 1891 nuretwa 14 Millionen auf das eigentliche Rufsland, das übrige aufPolen , die asiatischen Dependenzen u. s. w. 1 .
Mit der Abschaffung der Kopfsteuer (Gesetze von1882/85) verwarf der Staat grundsätzlich die rohe, bei jedemUnterthanen im wesentlichen gleiche, physische Arbeitskraft alsBemessungsgrund der Steuer; er erkannte die individuell ver-schiedenen Besitz- und Einkommensverhältnisse als die richtigeGrundlage der Besteuerung an 2 . Damit war mittelbar auchdie Steuersolidarhaft der Gemeinde verurteilt, weil unvereinbarmit der Bemessung der Steuer nach der Leistungsfähigkeitdes Einzelnen. Erst die Beseitigung dieser ebenso einflufs-reichen, wie verhängnisvollen Institution wäre der Abschlul'sder seit den 80er Jahren im Gang befindlichen Steuerreform 8 .
Der budgetmäfsige Ausfall, welcher durch Aufhebung derKopfsteuer verursacht wurde, betrug ca, 60 Millionen Rubel.
In engem Zusammenhange mit der Aufhebung der Kopf-steuer steht die Abschaffung der Salzsteuer 1881.Letztere Steuer wirkte in einem Lande mit weitverbreiteterFisch- und Pflanzennahrung gleich einer Kopfsteuer undlastete anerkanntermafsen fast ausschliefslich auf dem Bauern 4 .Der Staat verzichtete damit auf eine Einnahme von etwa12 Millionen Rubel.
Hand in Hand mit diesen Mafsregeln ging die Er-mäfsigung der Ablösungszahlungen der Gutsbauern durch
1 Über letztere Steuern vergl. Janschull a. a. 0. S. 302.
2 Dies braucht keineswegs in der Form der eigentlichen Ein-kommensteuer zu geschehen, welche für Kufsland noch weit verfrühtist. Vergl. unten.
3 Die Möglichkeit der Abschaffung der Solidarhaft der Gemeinde
betont Janschull a. a. 0. S. 358.
* Vergl. Janschull a. a. 0. S. 493.