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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
Entstehung
Seite
541
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Katasterarbeiten begonnen. Diesen Arbeiten entsprangen diewiederholt angeführten, wertvollen Landschaftsstatistiken. Trotzdieser Arbeiten wird die Grundsteuer noch heute roh undungleichmäfsig umgelegt; öfters wird nochverheimlichtesLand" entdeckt. Diese Steuer kann daher nicht hoch sein.Bei einem Erträgnis von 44 Millionen Rubel kamen 1891 nuretwa 14 Millionen auf das eigentliche Rufsland, das übrige aufPolen , die asiatischen Dependenzen u. s. w. 1 .

Mit der Abschaffung der Kopfsteuer (Gesetze von1882/85) verwarf der Staat grundsätzlich die rohe, bei jedemUnterthanen im wesentlichen gleiche, physische Arbeitskraft alsBemessungsgrund der Steuer; er erkannte die individuell ver-schiedenen Besitz- und Einkommensverhältnisse als die richtigeGrundlage der Besteuerung an 2 . Damit war mittelbar auchdie Steuersolidarhaft der Gemeinde verurteilt, weil unvereinbarmit der Bemessung der Steuer nach der Leistungsfähigkeitdes Einzelnen. Erst die Beseitigung dieser ebenso einflufs-reichen, wie verhängnisvollen Institution wäre der Abschlul'sder seit den 80er Jahren im Gang befindlichen Steuerreform 8 .

Der budgetmäfsige Ausfall, welcher durch Aufhebung derKopfsteuer verursacht wurde, betrug ca, 60 Millionen Rubel.

In engem Zusammenhange mit der Aufhebung der Kopf-steuer steht die Abschaffung der Salzsteuer 1881.Letztere Steuer wirkte in einem Lande mit weitverbreiteterFisch- und Pflanzennahrung gleich einer Kopfsteuer undlastete anerkanntermafsen fast ausschliefslich auf dem Bauern 4 .Der Staat verzichtete damit auf eine Einnahme von etwa12 Millionen Rubel.

Hand in Hand mit diesen Mafsregeln ging die Er-mäfsigung der Ablösungszahlungen der Gutsbauern durch

1 Über letztere Steuern vergl. Janschull a. a. 0. S. 302.

2 Dies braucht keineswegs in der Form der eigentlichen Ein-kommensteuer zu geschehen, welche für Kufsland noch weit verfrühtist. Vergl. unten.

3 Die Möglichkeit der Abschaffung der Solidarhaft der Gemeinde

betont Janschull a. a. 0. S. 358.

* Vergl. Janschull a. a. 0. S. 493.