Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
30
Einzelbild herunterladen
 

I | .* ? i

'

BBiHiHiHHHHHHH

liehen Leben beschäftigt, nicht mehr die Zeit hatten, imEhrenamt die Staatsgeschäfte zu verrichten, so rnufste mitder Umgestaltung der Verfassung auch das bisherige Systemder Verwaltung allmählich undurchführbar werden. Es ver-sagte zuerst in den grofsen Mittelpunkten der Industrie.Hierauf beruht die Bureaukratisierung der englischen Ver-waltung d. h. ihr Übergang in die Hände bezahlter Beamten,welche für das England der Gegenwart bezeichnend ist. Sieerscheint als eine Art Ablösung bisher in natura geleisteterPflichten. An ihre Stelle tritt nun die alleinige Pflicht, dieAusgaben des Staates für den notwendig werdenden Ver-waltungsmechanismus durch Steuern zu decken; damit aberwar eine Beschränkung des Wahlrechts auf die Dauer nichtmehr aufrecht zu erhalten, wenigstens soweit Steuerzahlungvorlag. Denn während bisher genossenschaftliche Verbändedas Wahlrecht ausgeübt hatten und dashouse of commons"nicht das Haus der Gemeinen sondern der Gemeinden (com-munitates) gewesen war, so hatte dasselbe nunmehr aufge-hört, wie der spätere Graf von Beaconsfield geistreich aus-drückte,ein Stand" (estate) zu sein. Es wurde mit fort-schreitender Auflösung der Selbstverwaltung und der auf ihrberuhenden Zusammenhänge der Wahlkörper zu einemVolks-hause" nach kontinentaler Schablone. Das Wahlrecht hörtdamit auf, ein Socialrecht zu sein, d. h. aus der Zugehörig-keit zu genossenschaftlichen Verbänden herzufliefsen; es wirdzum Individualrecht, welches dem einzelnen an sich zukommt.

Aus diesem Grunde ist es der zur Herrschaft gelangtenKlasse, welche zunächst die der industriellen Arbeitgeberwar, auf die Dauer unmöglich, die von unten herandrängendenMassen vom Staate auszuschliefsen. Die alten gesellschaft-lichen Bande sind gesprengt; auch an der Steuerzahlung alsVorbedingung des Wahlrechts festzuhalten, wird man jenem