Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
168
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dieser deutschen Rechtsschule mit dem hier dargestelltenGedankenkreise aussprechen, so finden wir sie in folgenden:

1. Das menschliche Individuum kommt zu allen Zeitensowohl als Einzelwesen wie als Glied von überindividuellenGanzen in Betracht. Sein Wille empfängt, wie Gierke sagt,Inhalt und Richtung zum Teil aus sich selbst, zum Teil alsMittel für ein Gesamtdasein. Cärlyle sagt, dafs der Willeindividualistisch und social motiviert sei. Die ersteren Motiveüberwögen in Zeiten der Auflösung, die letzteren in Zeitensocialen Aufbaues.

2. Eine ebenso natürliche Lebenseinheit wie der einzelneMensch ist derjenige menschliche Verband, welcher nicht so-wohl auf individualistischen wie auf socialen Beweggründenberuht. Je mehr die letzteren überhand nehmen, desto mehrwird er zur organischen Einheit, welche den Willen der ihnzusammensetzenden Einheiten bestimmt, zur Genossenschaftstatt zum Verein.

8. Wie in der Welt der organischen Einzelorganismen sofinden sich in der der Gesamtorganismen Keime, entwickelteIndividuen, Produkte der Zersetzung nebeneinander; in beidenherrscht Mannichfaltigkeit, welche durch gemeinsame Ab-stammung zusammengehalten wird.

4. Was speciell das rechtliche Gebiet angeht, so kommtdem menschlichen Einzelwesen sowohl die Stellung des Indi-viduums als des Gliedes zu. Die Stellung als Individuum istnotwendig, damit der einzelne durch freien Entschlufs undohne damit seine Stellung als Individuum aufzugeben, sich zumOrgane mache. (Vergl. unten Goethe S. 256 ff. und den Posi-tivismus Kap. V.) Darin eben liegt nach Herbert Spencer dieungeheure Überlegenheit socialer über individuelle Organismen,dafs erstere sich aus selbständigen, letztere sich aus unselb-ständigen Einheiten zusammensetzen.