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unter deii Begründern heftige Opposition gegen Gewinnbetei-ligung der Arbeiter. Demgegenüber zeigten sich jedoch diegenossenschaftlichen Grundsätze, welche Herr Greenwood ver-teidigte, mächtig. Sie veranlafsten die häufige Veränderungder Statuten, da nämlich immer wieder durch die eine oderdie andere Hinterthür die kapitalistische Form hineinzukommendrohte. In dieser Richtung war der wichtigste Schritt derBeschlufs (1873), dafs das Anteilskapital nicht mehr wie bis-her eine Dividende, sondern eine feste Verzinsung, 7V2 °/o,erhalten sollte. Die Arbeiter wurden mit den gewöhnlichenLöhnen bezahlt, welche, sowie die Verzinsung des Kapitals,als Produktionskosten von dem Rohertrage abgezogen wurden,ehe von Reingewinn die Rede war. Der letztere wurde unterdie Arbeiter verteilt, betrug jedoch bei dem hohen Zinsfufs,den das Kapital empfing, wenig, zumal da bereits 1872 einegleiche Gewinnbeteiligung auch für die Käufer eingeführtworden war, mit der die Arbeiter zu teilen hatten.
Wie oben gezeigt, war es nicht zu verhindern, dafs vieleder alten Mitglieder, die Anteilsbesitzer geworden waren, ausdem Geschäfte ausschieden und somit die Trennung von Ka-pital und Arbeit, die man vermeiden wollte, sich in wenigenJahren von selbst einstellte. Die Genossenschaft wurde nunwieder von solchen regiert, die Kapitalbesitzer waren, wäh-rend die Arbeiter fremden Unternehmern gegenüber standen,die es für gut befunden hatten, sich mit 7 1 /2 °/o vom Kapitalzu begnügen, welche aber jeder Zeit diese ihre Uneigennützig-keit gereuen konnte. Um hiergegen Hülfe zu schaffen, kam dieHebden-Bridge-Genossenschaft, d. Ii. Herr Greenwood, darauf,die Arbeiter durch Statut zu zwingen, Mitglieder zu werden,d. h. man zahlte ihnen ihren Gewinnanteil nicht aus, sondernliefs ihn bis zu einer gewissen Höhe als Anteil am Genossen-schaftskapital im Geschäft, welcher nicht auszahlbar war, so