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1 (1890)
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lange die Arbeiter in demselben beschäftigt waren. Damitwurden die Arbeiter zwar Mitglieder der Genossenschaft. Wollteman aber ihnen wirklich Einflufs auf die Geschäftsführungzugestehen, so war man genötigt bei den entscheidenden Ab-stimmungen, ähnlich wie es die Konsumvereine gethan hatten,alle Stimmen gleichviel gelten zu lassen. (§ 9 der heutigenStatuten.) Um dies zu ermöglichen und das Mifsverhältnis,das die Stimmengleichheit begründete, nicht zu schreiendwerden zu lassen, beschränkte man daher die höchste Summe,welche an Genossenschaftsanteilen von einer Person besessenwerden kann, auf 100£.

Aber auch hiermit ist die Gefahr des Kapitalismus immernoch nicht beseitigt. Je länger die Genossenschaft besteht,desto mehr Arbeiter werden im ganzen genommen als Anteils-besitzer das Geschäft verlassen haben, während die Zahl derzu bestimmter Zeit wirklich beschäftigten ziemlich die gleichebleibt. Es wird also die Summe der blofs kapitalbesitzendenMitglieder gegenüber den zugleich arbeitenden immer gröfser,selbst wenn man, wie dies die Hebden-Bridge-Genossenschaftgethan hat, die Genossenschaft schliefst, d.h. neue Anteilscheinenicht mehr ausgiebt. Der einzige Weg zur Mitgliedschaft ist zwar,abgesehen vom Ankauf bestehender Anteile, wodurch die Zahlder Mitglieder ja nicht wächst, der, als Arbeiter in das Ge-schäft einzutreten und durch Ansammlung von Gewinn Ge-nossenschaftsteilhaber zu werden. Aber wer es auf diese Weisegeworden und dann durch Alter oder andere Umstände ge-zwungen ist die Arbeit aufzugeben, bleibt in der Genossen-schaft als Kapitalist. Es wächst damit das Gesamtkapital fort-während. Die Hehden-Bridge-Genossenschaft hat nun stetig ihr-Geschäft vergröfsert; w r ie aber, wenn Einschränkung gebotenwäre? Werden dann die vorhandenen Mitglieder darein willigen,dafs ihre Anteile herabgesetzt werden, auf dafs die heute oder