— 146 —
Genau dasselbe gilt von den noch unerfüllten Wünschen,welche die Gewerkvereine zur Zeit an die Gesetzgebungrichten: z. B. Verbot des Imprägnierens des Baumwollen-gewebes mit einem das Gewicht erhöhenden Kalkstaub wegender Gesundheitsschädlichkeit dieser Arbeit (cotton-sizing), Ver-mehrung der Fabrikinspektoren, Notwendigkeit eines Be-fähigungszeugnisses für die mit der Aufsicht über Maschinenbeauftragten Arbeiter u. s. w.
Besonders bezeichnend aber ist die Haltung der englischenGewerkvereine in der Frage des gesetzlichen Achtstundentages.Es ist bekannt, dafs auf den letzten Gewerkvereinskongressendie Frage vorgebracht, der gesetzliche Achtstundentag von einerMinderheit befürwortet, aber mit bedeutender Mehrheit ver-worfen wurde. Dasselbe Ergebnis fand sich, als man im vorigenJahre die Frage einer Art von Referendum unterbreitete. Aller-dings, so behaupten die Gegner, hat man bei der Vornahmedieser Abstimmung seitens des parlamentarischen Ausschussesdafür gesorgt, dafs die den gesetzlichen Achtstundentag ver-werfenden Stimmen in die Mehrheit gelangten; jedenfalls läfstsich nicht leugnen, dafs ein grofser Teil der Gewerkvereinlerund besonders ihre im Parlament befindlichen Führer demBeschlüsse abhold waren.
Untersuchen wir aber die Gründe, welche für dieselbenmafsgebend sind, so führen sie sich darauf zurück, dafs einAchtstundentag zwar an sich wünschenswert — haben dochschon 1872 die Gewerkvereinsführer den Achtstundentag als ihrZiel bezeichnet 1 , — aber seine allgemeine Durchführung durchGesetz als unmöglich schien. Ein ihn empfehlender Beschlufshätte nicht dem praktischen, sondern dem theoretischen Socia-
1 Vergl. Brentano, Arbeitergilden II, S. 356, Note 131; ferner ib.S. 93. 94.