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nicht zu leugnenden Mifsstände werden dem Wirken vonNaturgesetzen zugeschrieben, für die niemand zur Rechen-schaft zu ziehen sei. Die arbeitenden Klassen, heifst es, seienzur Zeit „der thatsächlichen Notwendigkeit freiwilliger (!)Arbeit durch die innere und äufsere Lage des Landes unter-worfen, welche allein die gegenwärtigen, langen Arbeitsstundenverlangt und fordert".
Der Führer des Widerstandes gegen die Fabrikgesetze,der Hauptvertreter jener „wissenschaftlichen Staatsmänner"der Zeit war Lord Brougham . Nach ihm ist Eigentumsschutzdie einzige Aufgabe einer „erleuchteten Staatsregierung";Arbeiterschutz bedeutet nach ihm eine ungerechtfertigte Ein-mischung in Nachfrage und Angebot, Beschränkung der Kinder-arbeit zugleich eine solche in die Rechte der Eltern.
Sicherlich aber waren nicht alle ihm beipflichtenden Fabri-kanten guten Glaubens. Wie konnten Männer, welche alsFriedensrichter oder Grafschaftsrichter Verurteilung wegenoffenkundiger Gesetzesverletzung verweigerten, — dies geschahauch noch nach dem Gesetze von 1844 — sich auf die ehernenNaturgesetze berufen, welche alle Mafsregeln dilettantischerStaatskunst zu Nichte machten 1 ? Das gleiche gilt von solchen,die ihre Arbeiter zwangen, in eine Kasse zusammenzuschiefsen,aus der die den Unternehmer treffenden Geldstrafen wegenGesetzesübertretung bestritten werden sollten 2 .
1 Hierher gehört das „Relayssystem", welche die Feststellung vonÜbertretungen des Gesetzes fast unmöglich machte. Vergl. Marx, KapitalBd. I, S. 273, 283 ff. Irrtümlich sagt Marx S. 283, dafs die Zusammen-setzung der über die Verletzung des Gesetzes von 1844 aburteilendenGerichte widerrechtlich gewesen sei. Der Sir J. Hobhouse Act (1831),auf den er sich beruft, war durch das Gesetz von 1833 aufgehobenworden.
2 Bericht des parlamentarischen Ausschusses von 1832 § 7349.