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2 (1890)
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nicht zu leugnenden Mifsstände werden dem Wirken vonNaturgesetzen zugeschrieben, für die niemand zur Rechen-schaft zu ziehen sei. Die arbeitenden Klassen, heifst es, seienzur Zeitder thatsächlichen Notwendigkeit freiwilliger (!)Arbeit durch die innere und äufsere Lage des Landes unter-worfen, welche allein die gegenwärtigen, langen Arbeitsstundenverlangt und fordert".

Der Führer des Widerstandes gegen die Fabrikgesetze,der Hauptvertreter jenerwissenschaftlichen Staatsmänner"der Zeit war Lord Brougham . Nach ihm ist Eigentumsschutzdie einzige Aufgabe einererleuchteten Staatsregierung";Arbeiterschutz bedeutet nach ihm eine ungerechtfertigte Ein-mischung in Nachfrage und Angebot, Beschränkung der Kinder-arbeit zugleich eine solche in die Rechte der Eltern.

Sicherlich aber waren nicht alle ihm beipflichtenden Fabri-kanten guten Glaubens. Wie konnten Männer, welche alsFriedensrichter oder Grafschaftsrichter Verurteilung wegenoffenkundiger Gesetzesverletzung verweigerten, dies geschahauch noch nach dem Gesetze von 1844 sich auf die ehernenNaturgesetze berufen, welche alle Mafsregeln dilettantischerStaatskunst zu Nichte machten 1 ? Das gleiche gilt von solchen,die ihre Arbeiter zwangen, in eine Kasse zusammenzuschiefsen,aus der die den Unternehmer treffenden Geldstrafen wegenGesetzesübertretung bestritten werden sollten 2 .

1 Hierher gehört dasRelayssystem", welche die Feststellung vonÜbertretungen des Gesetzes fast unmöglich machte. Vergl. Marx, KapitalBd. I, S. 273, 283 ff. Irrtümlich sagt Marx S. 283, dafs die Zusammen-setzung der über die Verletzung des Gesetzes von 1844 aburteilendenGerichte widerrechtlich gewesen sei. Der Sir J. Hobhouse Act (1831),auf den er sich beruft, war durch das Gesetz von 1833 aufgehobenworden.

2 Bericht des parlamentarischen Ausschusses von 1832 § 7349.