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tete man allgemein Behauptungen bei, wie etwa der welcheAugustus Lee, ein Spinner aus Manchester , 1816 vor derParlamentskommission abgab. Auf Grund langer Erfahrungin Baumwollenspinnereien sei seine Ansicht, dafs jederVersuch, die freie Arbeit durch Gesetzgebung zu regeln,den schwersten Schaden denjenigen Klassen bringen würde,zu deren Gunsten er bestimmt sei. Die angeführten Mifs-stände, hervorgehend aus Verschiedenheiten des Geschicks,der Sorgfalt und der Geschäftsführung, würden ihre besteHeilung finden in den unmittelbaren Interessen der betei-ligten Parteien, — — die Umstände der Industrie seienso verwickelt und verschiedenartig, dafs keine allgemeineRegel ausgedacht werden könne ohne einen sehr ungleichenDruck u. s. w. Hierzu kam natürlich Furcht vor Niedergangder Industrie, Flucht des Kapitals in das Ausland u. s. w. Eszeigte sich, wie weit Owens Urteil dem seiner Berufsgenossenvoraus war.
Die von den Gegnern der ersten Fabrikgesetzgebungvorgebrachten Einwände entsprechen bis in Einzelheitenhinein denen, welche später anderwärts bei gleicher Ge-legenheit erhoben werden. Vorbildlich für diese Bedenkenist der von den Wollspinnereibesitzern zu Halifax am 5. März1831 angenommene Beschlufs. Es werden darin folgendeGesichtspunkte geltend gemacht : eine Beschränkung der Ar-beitszeit werde die Löhne mindern; bei grofsen Familienkönnten die Eltern der Kinderarbeit nicht beraubt werden,ohne in Elend zu geraten; eine solche Gesetzgebung müssezu Erhöhung der Produktionskosten und damit Steigerung derPreise führen, dadurch die arbeitenden Klassen selbst benach-teiligen und lediglich den Mitbewerbern im Auslande Nutzenbringen; gesetzlicher Arbeiterschutz sei „unverantwortlich aufGrund der Humanität und der Arbeiterfreundlichkeit". Die