Befürworter der Fabrikgesetzgebung seitens benachbarter,ebenfalls rein industrieller und liberaler Wahlflecken in dasParlament, bei welchen Wahlen doch die Fabrikanten dieEntscheidung allein in der Hand hatten. Wie es die Arbeit-geber der fortgeschrittensten Grofsindustrie waren, so stelltensich unter ihnen zuerst wieder die gröfsten Unternehmer,welche mit den besten Maschinen arbeiteten, auf Seite desgesetzlichen Arbeiterschutzes. Sodann aber waren die Baum-wollenfabrikanten, welchen die ersten Schranken auferlegtwaren, bemüht, dieselben auf die übrigen Textilgewerbe zummindesten auszudehnen. Es zeigte sich, dafs auf dem Gebieteder Arbeiterschutzgesetzgebung lediglich die ersten Schritteschwierig sind, während die eigenen Interessen der Betroffenenzur Fortsetzung drängen. So hatte sich z. B. bereits vorErlafs des Gesetzes von 1838 in Manchester ein Verein vonBaumwollenspinnern gebildet, welcher die gerichtliche Ver-folgung der Übertreter der Fabrikgesetze bezweckte — eineMafsregel der grofsen und in der Öffentlichkeit der Stadt ar-beitenden Unternehmer gegen die kleineren und abgelegenerenFabriken des platten Landes.
Um dieselbe Zeit waren die Wollen-, Flachs- und Seiden-verarbeiter fast durchweg noch Gegner der Fabrikgesetzeund zwar in der angeführten Ordnung, sodafs die Woll-fabrikanten, deren Betrieb am meisten Grofsindustrie war,den geringsten, die Seidenfabrikanten, deren Betriebsweiseden Verbesseinngen der Maschinerie am langsamsten folgte,den heftigsten Widerstand leisteten. So waren auch dieWollspinner Bradfords die ersten, welche mit den Baunr-wollenfabrikanten Lancashires behufs Ausdehnung der Fabrik-gesetze in Verbindung traten. Am 22. November 1830 fafstendie Vertreter der 23 gröfsten Wollspinnereien in Bradfordden Beschlufs, bei dem Parlament um Beschränkung der