Druckschrift 
2 (1890)
Seite
217
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Arbeitszeit 1 für ihr Gewerbe einzukommen. Der Brief-wechsel, welcher in dieser Angelegenheit zwischen den In-dustriellen Bradfords und Lancashires geführt wurde, erinnertdurch seine Wertlegung auf die Beschränkung der Produktionbereits an die Kartellverabredungen der Folgezeit. Dasangeführte aber widerlegt die oft gehörte Ansicht, dafs dieAusdehnung der Maschinerie den Arbeiter schädige. Vielmehrsehen wir hier und werden wiederholt sehen, dafs die technischfortgeschrittensten Industrien die dem Arbeiter günstigstenVerhältnisse aufzuweisen pflegen.

Das Gesetz von 1833 2 , welches alle Textilgewerbe betrifft,kam also schon nicht ohne die Zustimmung einer gewichtigenMinderheit der Arbeitgeber zu Stande und wurde von einerliberalen Regierung erlassen. In den Jahren zwischen 1833und 1847 liegt die berühmte Agitation für das Zehnstunden-gesetz, d. h. für eine Beschränkung der Arbeitszeit für alleFrauen und jugendliche Arbeiter auf 10 Stunden einebessere Antwort der herrschenden Klassen auf die in jenenJahren ihre Höhe erreichende socialrevolutionäre Arbeiter-bewegung, als es ein Repressivgesetz gewesen wäre. Konser-vative Richtungen wirkten damals mit den fortgeschrittenstenTeilen der liberalen Fabrikantenpartei zusammen. Aber alsdieses Ziel nach der Etappe von 1844 im Jahre 1847 erreichtwurde, da war es ein liberaler Fabrikant, John Fielden, derdas Gesetz beantragte, und das konservative Kabinet des

1 Man sprach gewöhnlich von der Beschränkung der Arbeitszeit imallgemeinen, während man lediglich die Arbeitszeit der Kinder, Uner-wachsenen und Frauen im Auge hatte. Für die Textilgewerbe, welchevon Kinderarbeit abhingen, war der Unterschied jedoch lediglich formell.

2 Dieses Gesetz verbietet die Nachtarbeit für Personen unter 18 Jah-ren; ferner führt es ein Arbeitermaximum für Kinder (913 Jahre) von48 Stunden wöchentlich und für jugendliche Arbeiter (1318 Jahre) von69 Stunden wöchentlich ein. Erleichterungen für die Seidenfabrikation.