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2 (1890)
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gelegt, auf welchem sich der sociale Friede Englands gegen-wärtig in erster Linie aufbaut. Die Möglichkeit dieser Verschmel-zung beruht allein auf der zuerst innerhalb der Kreise derenglischen Arbeitgeber und später auch der Arbeiter sich ver-breitenden Überzeugung von der Gemeinsamkeit der Interessenzwischen Arbeiter und Arbeitgeber nicht zwar als einzelnerPersonen, wohl aber als der zur Güterproduktion zusammen-wirkenden Gesamtheiten.

Wie anders klingen nun die Gründe, die für den Arbei-terschutz geltend gemacht werden, als jene der ihn früherbefürwortenden Konservativen, die womöglich das Fabriksystemselbst auszurotten bestrebt waren. Eine der besten Begrün-dungen, welche überhaupt vom Standpunkte der Arbeitgeberaus für die Arbeiterschutzgesetzgebung geltend gemacht werdenkann, enthält ein Schriftstück, welches von zwei einflufsreichenArbeitgebern Yorkshires, den Herren W. Walker und W. Rand,als Antwort auf die Einwürfe verfafst wurde, die ihnen derMinister entgegenhielt, als sie ihm in Angelegenheit derFabrikgesetzgebung aufwarteten. Es datiert vom 16. November1841 (angeführt bei Alfred).

Die in erster Linie erhobenen Einwürfe, grundsätzlicheVerwerflichkeit des staatlichen Eingriffes in den Arbeitsmarktund die Rechte der Eltern, werden nicht mehr als ernst be-handelt und ihnen lediglich entgegengehalten, dafs bereitsdurch die bisherige Fabrikgesetzgebung der Grundsatz derNichteinmischung gebrochen sei. Es wird sodann kurz aufdie Notwendigkeit gesetzlichen Arbeiterschutzes aus sittlichenund gesundheitlichen Gründen eingegangen. Des weiterenaber folgt eine Auseinandersetzung über die Interessender Arbeitgeber an der geforderten Gesetzgebung. Es stehefest, dafs zwölf Stunden täglich das ganze Jahr hindurchnicht gearbeitet werden könne, indem sonst Überproduk-