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teilte so die jeder derartigen Gesetzgebung entgegenstehendenWiderstände, indem man zuerst die Agrarier, sodann dieArbeitgeber der schon unterworfenen Industrien, die einennach den andern, für die Sache benutzte.
Auf dem Gebiete der Grofsindustrie sind heute die Ar-beitgeber grundsätzlich für die Gesetzgebung gewonnen; fastin jeder Session des Parlamentes erfolgen Verbesserungender bestehenden Bestimmungen und sorgen in einzelnenPunkten für die Weiterbildung und Anpassung der Gesetz-gebung an die Fortschritte der Industrie. Nur der Unter-schied gegen früher ist heute eingetreten, dafs seit den letzten15 Jahren der Arbeiter, d. h. der parlamentarische Ausschufsder Gewerkvereine, die Weiterentwicklung der Fabrikgesetz-gebung in der eigenen Hand hat. Das Bewufstsein desInteresses der Arbeit an dem Stande der nationalen Industriehält von extremen Forderungen zurück. Die Furcht vorSchädigung des Gewerbes, von welchem sie abhängen, veran-lafste z. B. die Baumwollenarbeiter Lancashires jüngst gegenden gesetzlichen Achtstundentag zu stimmen. Daher ist aufdiesem Gebiete auch in Zukunft nur ein schrittweises Vorwärts-schreiten zu erwarten, welches in vielen Industrien von demStande der Frage im Auslande abhängt ; ebenso sicher aberist auf der anderen Seite, dafs ein Abschlufs dieser Gesetz-gebung noch nicht ersichtlich ist. Insbesondere erscheint inder öffentlichen Meinung der Grundsatz schon stark erschüttert,dafs die Gesetzgebung nur zu Gunsten der Unerwachsenen undFrauen, nicht der erwachsenen Männer eingreifen solle.
Anders liegt die Sache bei den Gewerben, welche nochnicht zum Grofsbetriebe übergegangen sind. So nützlich sichdie Fabrikgesetzgebung für letzteren erweist, ebenso wirkungs-los ist sie für handwerksmäfsige und häusliche Gewerbe. Hierinstimmen die Berichte aller Fabrikinspektoren überein. So