Druckschrift 
2 (1890)
Seite
226
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koalitionen allgemein 1 . Unter Gefängnisstrafe werden alleÜbereinkünfte zwischen Arbeitern verboten, welche eine Er-langung von höheren Löhnen, kürzerer Arbeitszeit u. s. w. oderirgendwelche Kontrolle der Arbeitgeber bezwecken. In gleicherWeise wird der Versuch bestraft, durch Geldspenden, Über-redung, Bitten, Einschüchterung oder andere Mittel zu ver-hindern, dafs ein Arbeitsloser in Arbeit trete, ein beschäf-tigter Arbeiter in Arbeit bleibe oder ein Arbeitgeber seinenArbeiter in der ihm passend scheinenden Weise beschäftige.

Lehrreich für derartige Versuche ist der Erfolg des Ge-setzes, welches ausdrücklich die Arbeitseinstellungen beseitigensollte. Die Arbeiterverbündungen, welche bis dahin grofsen-teils öffentlich gewesen waren, wurden nunmehr geheim.Unter der Herrschaft dieses Gesetzes dehnen sich Arbeiterorga-nisationen über ganz England aus. Noch heute lebt in denArbeiterkreisen die Erinnerung an jene Zeit fort, in welcherman die Bücher des Vereins in der Haide versteckte und denSchwur der Geheimhaltung den Mitgliedern auferlegte. Zugleicher Zeit wucherte ein wilder Klassenhafs der Arbeitergegen die besitzenden und gesetzgebenden Klassen auf. Dasjunge Arbeitergeschlecht, welches unter der Herrschaft derSuppressivgesetze aufwuchs, wurde der Träger der social-revolutionären Bewegung des Chartismus. Die Kämpfe,welche nach wie vor mit dem Kapital geführt wurden, nah-men einen gewaltsamen Charakter an; da die Arbeiter wufsten,dafs sie unter allen Umständen das Strafgesetz verletzten, soverloren Sachbeschädigung, Körperverletzung u. s. w. für sieden Begriff besonderer Ungesetzlichkeit. Oft führten dieArbeitseinstellungen zu schweren Verbrechen; in Schottland

1 Ähnlich der von Napoleon 1810 erlassene Code penal art. 414bis 416.