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freiwillig aufgaben, lagen die Verhältnisse günstiger, so z. B.im Druckereigewerbe, in dem bei einer Lohnstreitigkeit bereits1816 die Arbeitgeber den Arbeitern gegenüber ausdrücklich aufdas Gesetz verzichteten, so dafs der Fall vom Verein zumVerein verhandelt wurde. In ähnlicher Weise bestanden dieVereine der Wollweber zu Leeds und Dewsbury während derJahre 1819—1823 ganz offenkundig; Arbeitgeber wie Behör-den vermieden, gegen sie einzuschreiten, indem die Verhält-nisse in jenen Städten einen aufsergewöhnlich friedlichen Cha-rakter trugen. Auch die Maschinenbauer besassen bereits da-mals eine ziemlich ausgedehnte Organisation. Der Vorwand,mit dem man das Koalitionsverbot verteidigte, war der, dafsdas Gesetz das Arbeitsverhältnis regele und daher eigen-mächtige Einmischung der Arbeiter in dasselbe nicht zu dul-den sei. Dieser Vorwand fiel hinweg, als man 1814 dasLehrlingsgesetz der Elisabeth aufhob. Wenn man damalssich auf Adam Smith berief, so fiel es niemandem ein, dafsdieser, wie das Lehrlingsgesetz, so das Koalitionsverbotverurteilte. Auch Ricardo, der Mann des Laissez-faire, ist imParlamente nie gegen letzteres aufgetreten, wenn man sichauch nach seinem Tode auf ihn im Interesse der Aufhebungberief.
Erst die offenbare Unwirksamkeit des Verbots war es,welche seit Anfang der zwanziger Jahre den Gedanken anseine Aufhebung anregte. Dafs die Verbündungen der Arbeiteran sich ein verabscheuungswertes Ding seien, Arbeitsausständeeine Auflehnung gegen die bestehende Ordnung, ist der Grund-ton selbst der meisten die Aufhebung des Verbotes befür-wortenden Reden. Niemand zweifelte, dafs die Unternehmerallein berechtigt seien, das Gewerbe einschliefslich des Ar-beitsverhältnisses zu ordnen. Den Arbeiter als gleichberech-tigte. Partei aufzufassen, lag der öffentlichen Meinung fern.