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2 (1890)
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was wir gerecht für alle Beteiligten erachten, und um weiter-hin die Beziehungen zu verstärken, welche zwischen uns, d. h.Arbeitgebern und Arbeitern, bestehen. Wir wissen wohl, dafseinzelne Arbeitgeber nicht zu dem Verein derselben gehören;gegen diese kann man die gesetzmäfsigen Mittel zur Anwen-dung bringen. Solange aber die beiderseitigen Inter-essen auf das engste identisch sind, ist es sicher, dafsdurch einen Prozefs der Vermittelung viele Miisbräuche, überdie man sich beklagt, abgestellt werden können. Unser Ver-ein ist in einer guten Lage in Hinsicht auf seine Mitglieder-zahl, sein Vermögen, seine sociale Stellung. Mit diesen Mit-teln wollen wir allezeit das fordern, wozu wir in gerechterWeise befugt sind; mehr können wir nicht fordern, wenigerwollen wir nicht annehmen. Zugleich hoffen wir, dafs nichtnur unsere Mitglieder, sondern das Publikum überhaupt unserenRat in dem Geiste, in dem er gegeben ist, annehmen wird, undbemühen uns, den Verein weiter zu stärken, damit wir in Fällender Not, z. B. Feuer, Beschädigung der Maschinen, Geschäfts-niedergang u. s. w., wodurch ein Stillstand der Fabriken her-beigeführt wird, eigene Mittel haben, auf die wir zurück-fallen können und nicht auf die Wohlthätigkeit anderer. Seidselbständig, vermeidet Pauperismus, sorgt für euch selbst, sowerdet ihr die allen zukommende Achtung geniefsen."

Die Art und Weise, in welcher die bezeichneten Streitig-keiten, auf die der Verein anspielt, beseitigt werden, ist fol-gende. 1. Zunächst wird wie früher versucht, die Sachezwischen den Beteiligten allein auszumachen. In den meistenFabriken befindet sich etwa ein Aufseher oder ein ältererArbeiter, der das Vertrauen beider Teile geniefst. Er wirdals Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitern beider-seitig anerkannt; Beschwerden der Arbeiter gehen durch

diesen Mann (Beschwerden der Arbeitgeber selten, da diese

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