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sich in Lohnabzügen äufsern und dadurch zu Beschwerdender Arbeiter werden). Häufig auch senden die Arbeiter eineAbordnung an den Geschäftsführer der Fabrik, ein Mittel,welches von den Arbeitgebern in England heute allgemeinals nützlich und oft zur Verständigung führend anerkanntwird. „Man bespricht die Sache." 2. Wird auf diesem Wegedie Frage nicht aus der Welt geschafft, so machen die Ar-beiter, die Grund zur Klage zu haben glauben, eine Mittei-lung an den Schriftführer ihres Vereins. Dieser schreibt als-dann einen höflichen und rein geschäftlich gehaltenen Briefan die Firma, in welchem er die Sache vorträgt undum Auskunft bittet. Die Thatfrage an sich bleibt dahin-gestellt, dagegen wird der Sekretär seine Ansicht über diein den Fall einschlagenden Fragen des Arbeitsrechtes undder Arbeitsgewohnheit auseinandersetzen. Ein Fabrikherrzeigte mir einen solchen Brief, worin der Schriftführer derSpinner unter Bezugnahme auf das Gesetz darlegte, dafs einLohnabzug nicht zu rechtfertigen sei bei Kontraktbruch, in-dem der Schade gerichtlich eingeklagt werden müsse. DerArbeitgeber, die Richtigkeit der Darlegung einsehend, wiesseinen Beamten an, die zurückgehaltene Zahlung zu bewirkenund „dankte dem Sekretär des Gewerkvereins". Grundsatzist, dafs in diesem Stadium nicht eigentlich eine Untersuchungder Sache nach der Thatseite hin eintritt. Dies hätte nurzu leicht den Anschein, als ob die Arbeiter sich ein Richter-amt anmalsten. Zwar wird in manchen Fällen ihr Schrift-führer Rücksprache mit dem Arbeitgeber suchen. MancherUnternehmer jedoch wird solche verweigern, ja nicht wenigenehmen sogar ein Schreiben des Gewerkvereins überhaupt nichtan, sondern schicken es dem eigenen Verein zu, so dafs vonvornherein nur Verein dem Verein gegenübersteht. 3. Sind diebisherigen Vermittlungsversuche erfolglos geblieben, so tritt eine