neue Person auf: der Schriftführer der Arbeitgeber. Dieser,vereint mit dem der Arbeiter, hat nun die Aufgabe, die that-sächliche Seite der Sache aufzuklären. Beide zusammen bil-den einen Ausschufs, welchem, da die Parteien gleich ver-treten sind, eine Art schiedsrichterlicher Stellung zukommt.Täglich durch ihren Beruf zusammengeführt und an gemein-same Arbeit gewöhnt, stehen sie häufig auch persönlich auffreundschaftlichem Fufse; jedenfalls sind zwischen solchenbezahlten Beamten die „Streitigkeiten verletzter Gefühle" un-denkbar. Beide nun gehen zusammen in die Fabrik; dieBeschwerdeführer, welche natürlich, denn dies ist ja der Sinndes "Verfahrens, die Arbeit nicht unterbrochen haben, werdenin das Geschäftszimmer berufen, wo auch der Vorsteher derFabrik anwesend ist. Hier nun haben sie ihre Besehwerde zuwiederholen, der meist eine Thatfrage zu Grunde liegen wird.Die beiden Schriftführer nehmen darauf an Ort und Stelle dienotwendigen Feststellungen vor. Ein sehr gewöhnlicher Streit-gegenstand z. B. ist der, dafs die Uhren, welche die Längedes gesponnenen Garnes anzeigen — wonach in Oldham dieArbeiter bezahlt werden — unrichtig gingen, was an Ort undStelle mit Leichtigkeit festgestellt werden kann. Das Gleichegilt von der oft gehörten Klage, dafs die Spindeln schnellergingen, also feineres Garn spönnen, als der Arbeitgeber zurGrundlage der Bezahlung machte, •— dies dort, wo die Ar-beiter nicht nach der Länge, sondern nach dem Gewicht derversponnenen Baumwolle und der Feinheit des Garnes be-zahlt werden. In anderen Fällen, wo es sich um vergangeneThatsachen handelt, müssen Zeugen gehört werden; es kön-nen auch Untersuchungen eintreten, bei denen die Schrift-führer durch ihr Amt zum Schweigen verpflichtet sind. Einsolcher Fall ist z. B. der, dafs die Arbeiter schlechtes Materialbehaupten und der Geschäftsführer demgegenüber durch seine
Druckschrift
2 (1890)
Seite
309
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