Bücher nachweist, dafs er stets die gleiche Qualität Baumwollebezogen habe. Nach der Beweisaufnahme beraten die Schrift-führer und geben ihren Entscheid beiden Parteien schriftlich.99 aus 100 Fällen werden so beigelegt; der Arbeitgeber giebtfast stets bei ungünstigem Entscheide freiwillig nach angesichtsder Gefahr, einen Ausstand der Arbeiter unter Billigung deröffentlichen Meinung herbeizuführen. Die Arbeiter aber müs-sen sich fügen, da sie im Fall des Ausstandes nicht vomVerein unterstützt würden. Manchmal freilich, wenn derEntscheid gegen sie ergangen ist und sie sich ungerecht ver-urteilt glauben, versuchen sie Widerstand. Aber solche Ver-suche brechen zu ihrem Schaden gewöhnlich nach wenigenTagen zusammen, und sie müssen froh sein, ihre Arbeitwieder zu erhalten. 4. Wie gesagt, sind die Fälle, in denendie Sekretäre sich nicht einigen können, sehr selten. Diesewerden alsdann den Fall vor den Ausschufs ihres Vereinsbringen und dort die Sache erwägen. Das letzte, wenn Ver-ständigung nicht erzielt wird, ist örtlicher Ausstand der Ar-beiter. Schiedsgerichte werden bei diesen Fragen nicht be-liebt, weil technische Sachkenntnis für ihre Entscheidung dasWichtigste ist und diese von keinem in gleicher Weise wievon den Schriftführern besessen wird.
Aber heute erwacht das Gefühl davon, dafs jeder solcherörtliche Austand eine Frage ist, die nicht nur die Beteiligtenangeht, vielmehr, weil das gebräuchliche System der Schlich-tung nicht zum Ziele geführt hat und selbst gefährdet scheint,das allgemeine Interesse betrifft. Daher ist häufig der Fall,dafs solche Fragen, welche von den Zweigvereinen nicht er-ledigt werden, die Eigenschaft allgemeiner Fragen annehmenund von den Gesamtvereinen aufgenommen werden. DerWeg hierzu ist meist folgender: Wenn die Beschwerde derArbeiter nicht von den Schriftführern und Zweigvereinen ent-