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2 (1890)
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schieden ist, also kein anderes Mittel als Ausstand der Arbeiterbleibt, so haben sie dem Vollzugsausschuß des Gesamtvereins,um sich die Unterstützung desselben zu sichern, die Fragenzu unterbreiten. Dieser aber hat das größte Interesse daran,den kostspieligen Ausstand und die dadurch herbeigeführteSchwächung des Zweigvereins zu vermeiden; er wird dieSache nochmals untersuchen und abermals mit den Arbeit-gebern verhandeln. Wo er die Erlaubnis zum Ausstandgewährt, scheinen die Arbeiter gewöhnlich zu siegen. Sowird z. B. aus Bolton folgender Fall berichtet. In RobinHood Hill führten die Arbeiter über schlechten Rohstoff Klage.Die angegebenen Mittel wurden fruchtlos versucht. Darauffolgte mit Genehmigung des dortigen Gewerkvereins Ausstandin der Fabrik; die Arbeitgeber aber, welche im Rechte zusein glaubten, drohten mit Ausschließung sämtlicher Arbeiterdes Distrikts. Da nun wandte sich der örtliche Ausschuß derArbeiter an den Gesamtverein, dessen Schriftführer alsdannmit dem der Arbeitgeber von Bolton zusammenkam und dieSache, nicht ohne Druck seitens des Gesamtvereins der Arbei-ter, endlich zum befriedigenden Abschluß brachte. In solchenFällen ist es auch möglich, daß örtliche Fragen an dasver-einigte Komitee" gelangen, dessen Thätigkeit wir sogleich zubetrachten haben. Immer aber, darin stimmen alle, welchepraktisch mit der Sache zu thun hatten, überein, ist es schwie-riger, einen schon entstandenen Ausstand beizulegen als seinEntstehen zu verhindern.

Auch ist es, wie gesagt, bei weitem das Häufigere, dafsdiese Fragen desindividuellen Falles" von den lokalen Be-hörden friedlich beigelegt werden. Jeder der Schriftführermag in größeren Industrieorten jährlich mehrere Hundertsolcher Fälle zur Behandlung erhalten; dagegen wurden indem Vierteljahr Dezember bis Februar 1888 89 nur 41 sol-