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2 (1890)
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eher Fälle dem VollzugsausscluiTs des Gesamtvereins derSpinner mitgeteilt, von denen ebenfalls eine gute Anzahlfriedlieh entschieden wurde.

2. Sehr verschieden von den soeben behandelten Fragensind die allgemeinen Fragen. Bei den ersteren handeltes sich um Anwendung von feststehenden Regeln, was ledig-lich Sache eines unparteiischen, technisch sachverständigenUrteils ist. Ihre Entscheidung auf dem Wege von Kämpfenist das Zeichen mangelhaft organisierter Industrie. Die zweiteArt von Fragen betrifft unbestimmte Personen, für welcheArbeitsbedingungen festzusetzen sind, vor allem die Höhe desLohnes und die Länge der Arbeitszeit. Die Arbeiter könnenz. B. Lohnerhöhung, die Arbeitgeber Lohnherabsetzung ver-langen; sie können Gründe für ihr Begehren anführen; abertrotzdem wird es in vielen Fällen unmöglich sein zu sagen,dafs der eine recht, der andere unrecht habe. Es sind Macht-fragen, bei denen der Kampf immer in letzter Linie steht.

Die Entwicklung, die noch weit entfernt ist durchgeführtzu sein, geht dahin, jene erstbezeichneten Fragen, wie wirsahen, am Orte des Streites zur Entscheidung zu bringen,die Fragen zweiter Art dagegen von den Gesamtorganisa-tionen der Arbeiter und Arbeitgeber für das ganze Gewerbein gleicher Weise zu erledigen.

Um die letztere Möglichkeit zu verstehen, müssen wirzunächst die Art und Weise der Lohnzahlung, wie sie inLancashire gebräuchlich ist, näher in das Auge fassen. All-gemein herrscht das Princip der Stücklöhnung, und zwar be-stehen aufserord entlich eingehende Listen, welche für allevorkommenden Arbeiten den Lohn festsetzen und aufserdemden Überlohn für etwaige Extraarbeit bestimmen. DerGrundgedanke der Listen für die Spinnerei besteht darin,dafs der Arbeiter nach dem Gewicht der versponnenen Baum-