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ist noch nicht beendet. Schon zeigt sich, welches am Ende
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die Listen sein dürften, denen ihre noch lebenden Genossinnenzum Opfer fallen werden: für die Spinnerei die Oldhamlistewegen ihrer gröfseren technischen Brauchbarkeit (sie alleinbezahlt nach Länge und nicht nach Gewicht) und für dieWeberei die Blackburn- und Nord- und Nord-Ost-Lancashire-Liste, von denen die erstere gewöhnliches, die zweite ge-mustertes Gewebe angeht. Soviel ich weifs, sind heute injeder der beiden Industrien je zehn Listen noch im Gebrauche.Viele von ihnen jedoch sind längst nicht mehr imstande, ihrGebiet vor der mächtigeren Nachbarliste zu wahren. Wieaus der Entstehungszeit hervorgeht, waren die ersten Listeneinseitig vom Arbeitgeber festgesetzt. Aber durch Gewohn-heit und Alter sind sie für beide, Arbeitgeber wie Arbeiter,feststehendes Recht geworden. Die jüngeren Listen sind vonden beiderseitigen Vereinen vereinbart. Veränderungen be-stehender Listen — nicht selten nötig, weil neue Methodenauftauchen, die früher unbekannt waren, neue Maschinen ein-geführt werden u. s. w. — werden von vereinigten Abord-nungen der Arbeitgeber und Arbeiter festgesetzt. Die Bol-tonliste sagt ausdrücklich: „Sollte irgend ein Fall auftauchen,für den die Liste nicht vorsieht, so soll derselbe der Ent-scheidung der vereinigten Komitees beider (d. i. der kontrahie-renden) Genossenschaften unterbreitet werden." (Klausel XIX.)Beide Seiten sind ferner an langmonatliche Kündigungsfristengebunden; aber eine Kündigung kommt kaum vor, aufser imSinne der oben erwähnten Vereinheitlichung. Fragen dagegen,ob eine bestimmte Arbeit entsprechend den Listen bezahltist, sind Fragen des „individuellen Falles" und werden, wiebeschrieben, von den Schriftführern erledigt, die nach derBoltonliste „binnen sieben Tagen" den Fall aufzunehmen ha-ben. Jedoch ist in dieser Liste bereits vorgesehen, dafs auch