solche Fragen, wenn sie von den Schriftführern nicht erledigtwerden können, an das „vereinigte Komitee" zur Entschei-dung überwiesen werden.
Das Wichtigste an den Listen ist, dafs sie nicht die Höheder jeweiligen Löhne festsetzen. Sie gehen vielmehr voneinem Normalstande des Gewerbes und damit einem Normal-lohne aus. Der wirkliche Lohn im Gegensatz zum Normal-lohn, bewegt sich um diesen; seine Schwankungen werden inProzenten ausgedrückt. Z. B. das Gewerbe blüht, so erhal-ten die Arbeiter vielleicht 20 Prozent mehr als den Arbeits-lohn ; folgt dann ein Niedergang, so sinkt der Lohn vielleichtauf den Normalpunkt (Standard) zurück oder unter ihn hin-unter. Die Listen also setzen nicht sowohl die Höhe als dieProportionen, in denen die verschiedenen Arbeiten zueinanderbezahlt werden sollen, fest. Sie sind der Hitze des Kampfesentzogen, obgleich sie die ganze Masse des das Arbeitsver-hältnis regelnden, objektiven Rechtes enthalten, daher un-zählige, sonst zweifelhafte und zu Streit führende Fälle klarlegen.
Die Listen schaffen die Lohnfrage nicht aus der Welt,aber vereinfachen dieselbe. Ohne die Listen müfste sie injeder Stadt, jeder Fabrik, ja jeder Klasse von Arbeitern ge-genüber besonders entschieden werden. Unter ihnen bezeich-net der Arbeitgeber wie der Arbeiter seine Wünsche miteinem Worte: 5% Verminderung, 5°/o Erhöhung der bisherigenLöhne. Dies aber ist natürlich die Voraussetzung dafür, dafs
die Lohnfrage, statt auf dem Wege des Kampfes, durch ge-
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meinsame Verhandlung zwischen den beiderseitigen Organi-sationen entschieden werde. Zugleich aber haben die Listenden Vorzug für den Arbeitgeber, jenes illoyale Verfahrenkleinerer Unternehmer und Anfänger auf dem Gebiete derIndustrie unmöglich zu machen, welche häufig durch Be-