Druckschrift 
2 (1890)
Seite
343
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gleiten läfst, zwischen welchen die kleineren hindurchfallen.Durch Schiedsspruch des Herrn Dr. Playfair wurde festgestellt,dafs sich in der Tonne bisher 60,8 °/o grofse Stücke befanden;für dieses Gewicht (also ^ Tonne) wird der Arbeiter mitdem üblichen Durchschnittslohn für die ganze Tonne bezahlt.Was er darüber liefert, ist demnach Extragewinn; dagegenwird er für die kleinen Stücke, welche zu Boden fallen, garnicht bezahlt. Die Einführung dieses Systems, welches übrigensnur teilweise angenommen wurde, war Grafschaftsfrage. Da-gegen führte seine Anwendung zu häufigen Zweifeln, welcheder Verwaltungsausschufs entschied. Auch in diesem Fallbleibt der Durchschnittssatz, der für die Tonne zu gegebenerZeit gezahlt wird, Grundlage seiner Entscheidungen.

Wo Stücklohn herrscht, ist die Länge der Arbeitszeitnicht von gleichem Interesse für die Parteien als dort, woTagelohn bezahlt wird. Trotzdem hat der Ausschufs nichtselten mit Fragen der Arbeitszeit zu thun. Auch in dieserHinsicht herrscht der Grundsatz, die Arbeitsleistung möglichstzu steigern. Die Arbeitszeit ist auffallend kurz, GVa oder6 Stunden (uneingerechnet Aus- und Einfahrt); jedoch ge-stattet in gewissen Fällen der Ausschufs eine längere Arbeits-zeit. Es wird in doppelter Schicht gearbeitet; an Stelle derersten Arbeiter treten nach 6- oder 6 1 /ästündiger Arbeit Er-satzmänner. Die Schattenseite dieses Systems, dafs jeder nurdaran Interesse hat, möglichst viel für sich herauszufordern,ohne die Arbeit des Nachmannes vorzubereiten, wird dadurchvermieden, dafs Vormann und Nachmann ihr Geschäft gemein-sam betreiben, d. h. zusammen als eine Person bezahlt wer-den, häufig wohl Vater und Sohn oder Angehörige desselbenHaushaltes sind.

Die Vorteile dieses Systems für den Arbeitgeber fafsteLord Herschell, der im Jahre 1877 für die Kohlenindustrie