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2 (1890)
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Setzung; sie verlangen, dafs ihre Grube aus der Klasse derteurer bezahlendenDampfkohlenwerke" in die der wenigerbezahlenden versetzt werde, welcheweiche Kohle" fördern.Solche und ähnliche Fälle erledigt der Ausschufs.

Derselbe ist jedoch mit seinen Entscheidungen nicht andie Anträge der Parteien gebunden. So verlangten z. B. dieArbeiter wegen aufserordentlicher Hitze im Schacht eine Lohn-erhöhung. Der Ausschufs verwarf diesen Antrag, in der Mei-nung, dafs unter solchen Umständen überhaupt nicht gearbeitetwerden solle, forderte vielmehr den betreffenden Arbeitgeberauf, durch verbesserte Ventilation die Temperatur zu er-niedrigen. Allgemeine Fragen weist er von sich, so z. B. alsdie Arbeiter eine bisher ungebräuchliche Vergütung dafürforderten, dafs sie die ihnen zum eignen Verbrauch zugeteiltenKohlen verlüden; hätte der Ausschufs hier nein oder ja ge-sagt, so hätte er damit nach seiner Ansicht einen neuen all-gemeinen Grundsatz für die Löhnung aufgestellt, was überseine Befugnis hinausging.

Eine weitere Komplizierung erfuhr das System der Löh-nung und damit die Rechtsprechung des Ausschusses durchEinführung der sogenanntenFairy Bills". Es kommt näm-lich bei der harten Kohle Northumberlands, welche der Aus-fuhr vor allen dient, darauf an, die Kohle in möglichst grofsenStücken zu fördern. Auch ist es für die Grubenbesitzer umdeswillen wichtig, dafs die Arbeiter hierzu einen Anspornhaben, weil sie alsdann den auszusprengenden Flötz nachKräften ausnutzen und möglichst tief, d. h. dort, wo er aufdem Stein aufsitzt, unterwühlen. Die Vereine der Arbeit-geber und Arbeiter einigten sich 1877 daher dahin, dafs dieArbeiter, wenn es die Grubenverwaltungen vorzögen, alleinnach den grofsen Stücken bezahlt werden sollten. Dieselbenwerden dadurch gesondert, dafs man die Kohlen über Latten