Druckschrift 
2 (1890)
Seite
345
Einzelbild herunterladen
 

345

ständige Unsicherheit herrschen. Die Arbeiter würden sichhäufig über ungerechte Löhne beklagen und örtliche Ausständehäufig sein, welche eine in Intensität so gesteigerte Industriegerade am wenigsten vertragen kann. Andrerseits aber würdeneinzelne Arbeitgeber durch Druck auf die Löhne ihrer ArbeiterVorsprung vor den andern zu erreichen suchen. Beides wirddadurch unmöglich, dafs es eine Autorität giebt, die für dieganze Grafschaft die Arbeitsbedingungen auf gleicher Linie hält.

Während, wie wir sahen, der Durchschnittslohn für dieTonne die Grundlage der Entscheidungen des Ausschussesbildet, so hat derselbe doch auch manchmal den Durchschnitts-tagesverdienst der Bergleute zu Bäte zu ziehen. Einen solchenFall erwähnten wir (Bezahlung anderer, nach der Zeit beschäf-tigter Arbeiter). Ferner besteht die Bestimmung, dafs derTagesverdienst, wo er sich durch verlängerte Arbeitszeit, nichtdurch eintretende Schwierigkeiten der Arbeit, über den Durch-schnittsverdienst hebt, 5 sh. 2 d; nicht überschreiten dürfe,womit für die Verlängerung der Arbeitszeit eine Maximalgrenzegegeben ist, sowie dafs kein Arbeitgeber eine Lohnherabsetzungfordern könne, aufser wenn der in der Grube durchschnittlichbezahlte Tagelohn 5 sh. 2 d. um 5 °/o übersteigt.

Der Durchschnittstagesverdienst wechselt je nach demSteigen oder Sinken des Stücklohns. Der Bergmann von Nort-humberland erhält für den Tag mehr als der in Durham.Herr Beginald Guthrie, zur Zeit Schriftführer der Gruben-besitzer beider Grafschaften, giebt mir folgende Zahlen an:

Bei siebenstündiger Schicht (Einfahrt inbegriffen) 5 sh.2 d. für Northumberland 4 sh. 8 d. für Durham.

Bei 6V2 stündiger Schicht 4 sh. 9V2 d. für Northumber-land 4 sh. 5 d. für Durham.

Trotzdem ist der Bergmann in Durham besser gestelltals der in Northumberland, da der letztere von der Öffnung