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der Ostsee im Frühjahr abhängt und daher seine Arbeit beispätem Frühjahr oft Unterbrechungen erleidet.
Hinzuzufügen ist, um das Bild der Thätigkeit des Aus-schusses zu vervollständigen, dafs die Bergleute im Fall derVerheiratung ein Haus und ein Stück Gartenland erhalten(im Werte von 1 sh. 6 d. bis 2 sh. die Woche). Es ist klar,dafs diese Berechtigung zu zahlreichen Streitfragen führt:über ihren Beginn, über die Beschaffenheit des Hauses, vonder andern Seite über die notwendigen Ausbesserungen u. s. w.In gleicher Weise entscheidet der Aussehufs über das Rechtdes Arbeiters auf Feuerung und über seine Verpflichtung, Licht,Pulver und einen Teil der Werkzeuge selbst zu stellen.
Fügen wir hinzu, dafs der Aussehufs auch von Arbeitgeberndazu benutzt wird, Mifsbräuche bei der Arbeit abzustellen,welche sie sonst zu verhindern kaum im stände wären. Sofinde ich Anträge darauf, dai's die Arbeiter das Dach oderdie Sohle eines Flötzes besser auszuarbeiten hätten, Beschwerdendarüber, dafs sie zu viel Pulver an Stelle der Handarbeitverwendeten, wodurch die Kohle verschlechtert würde. DieArbeiter, denen die Entscheidung des Ausschusses mit demAnsehen ihrer gewerkvereinlichen Behörden entgegentritt, sindgezwungen, derselben sich zu fügen, ja Lohnherabsetzungenund Strafen sich gefallen zu lassen.
Ganz besonders aber tritt der Aussehufs denjenigenArbeitern entgegen, welche selbst für den Fall einer noch sobegründeten Beschwerde die Arbeit einstellen. Wird dochdurch unautorisierten Ausstand seine schiedsrichterliche Stellungin Frage gestellt. In solchen Fällen werden die Beschwerdenüberhaupt nicht gehört oder für längere Zeit, nachdem dieArbeit wieder aufgenommen ist, vertagt. Natürlich zahlt auchder Gewerkverein solchen Bergleuten keine Ausstandsgelder.
Das Gesagte gewährt einen Überblick über die weit-