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2 (1890)
Seite
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reichende Thätigkeit des gemeinsamen ständigen Ausschusses.Seine Stärke besteht darin, dai's ihm jene allgemeinen Fragenentzogen sind, welche weder technischer noch rechtlicher, son-dern wirtschaftlicher Natur und nicht selten für beide Par-teien so wichtig sind, dai's sie in ihnen dem Spruche einesDritten sich nicht zu beugen geneigt sind. Hierhin gehörenvor allen die Lohnfragen, welche dank dem Ausschusse stattin unzählige zu zersplittern, für die ganze Grafschaft mit einereinzigen Prozentzahl ausgedrückt werden, z. B. 5 % Erhöhung,Verminderung. Dies ist Voraussetzung für friedliche Lösungauch dieser Fragen durch Verhandlungen der sich gegenüber-stehenden Vereine, durch Schiedsspruch oder gleitende Skalen.Unmittelbar aber leistet der Ausschufs aufserordentlich vielin der Vermeidung aller der Arbeitsstreitigkeiten, welehe ausden Fragen desindividuellen Falles" entspringen. In denletzten Jahrzehnten fanden in Northumberland zweimal (1878und 1887) allgemeine Arbeitsausstände wegen Lohnfragen statt.Läfst man diese Jahre aufser Betracht, weil ja mit jenenFragen der Ausschufs nichts zu thun hatte, so erhält man zweije achtjährige Perioden von 187077 und von 187986. Inder ersteren, während welcher der Ausschufs errichtet wurdeund noch keine endgültigen Entscheidungen fällte, ist dieSumme des auf örtliche Arbeitsausstände vom Gewerkvereinverausgabten Geldes 12 337 |£, in der letzten Periode nur4275 £; der Jahresdurchschnitt in der ersten ist 1525 i£,in der zweiten 531 j£, das letztere ein in der That äufserstgeringer Betrag, w r enn man bedenkt, dafs einige Gruben demVerein der Arbeitgeber nicht beigetreten sind, der Gewerk-verein also, wenn er ihnen gegenüber Beschwerden hat, aufAusstände angewiesen ist.