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2 (1890)
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Skala erreichen können, einmal durch Erhöhung des Normal-lohnes, sodann durch Erniedrigung des Normalpreises, wobeidas Umgekehrte für den Arbeitgeber gilt. Um welches derbeiden Elemente sich die Kämpfe drehen, hängt vom Charakterdes Gewerbes ab. In der Bergwerksindustrie ist die zu einergewissen Zeit vorhandene Löhnung, wie wir sahen, je nachden Gruben etc. aufserordentlich mannigfaltig. Sie wird da-her überhaupt nicht in die Skala eingeführt, vielmehr gewährtdiese nur prozentuale Abzüge oder Erhöhungen des uner-wähnten Normallohnes. Daher ist der Verkaufspreis alleindiejenige Zahl, deren Erhöhung oder Herabsetzung die Basisder Skala zu Gunsten der Arbeiter und Arbeitgeber verändert.Wenn z. B. die Skala für den Bergbau zu Durham 1879 denNormalpreis der Kohle auf 4 sh. 2 d. bis 4 sh. 6 d. festsetzt,dagegen 1882 auf 8 sh. 10 d. bis 4 sh. erniedrigt, so bedeutetdas eine Lohnaufbesserung für die Arbeiter, da sie bei geringeremPreise die gleichen Löhne erhalten.

In dem Hüttengewerbe dagegen herrschen nicht derartigverschiedene Löhne, sondern für jede bestimmte Arbeit, z. B.das Walzen, das Schneiden des Eisens u. s. w., ein feststehen-der Lohnsatz, weil nämlich hier keine natürlichen Bedingungenerschwerend oder erleichternd auf die Arbeit einwirken.Infolgedessen wird der Normallohn in die Skala eingeführtund die Fragen, ob Lohnerhöhung oder -herabsetzung, drückensich als Kämpfe um die Höhe des anzunehmenden Normal-lohnes aus. So z. B. gab die Dale-Skala 1879 den Arbeiternneben dem altgewohnten Schilling auf das Pfund die sogenannteBasis von 1 sh. 6 d., d. Ii. pro £ des Verkaufspreises 1 sh.,das gleitende Element, plus dem feststehenden Element 1 sh.6 d.; die heutige Skala dagegen gewährt 2 sh. als Basis,d. h. pro £ des Preises 1 sh. Lohn + 2 sh., eine bedeutende