aufrecht zu erhalten, was andrerseits Teilnahme der Arbeiteran erhöhten Gewinnen voraussetzt. Dieselben garantieren sogewifsermafsen dem Kapital die Zinsen, wofür sie als Ver-sicherungsprämie einen Teil des Gewinnes sich zueignen.
Die heutige Skala ist also von der älteren, in demKommissionsbericht 1867 erwähnten sehr verschieden. Aberder wichtigste Unterschied ist der, dafs sie heute wie jedeLohn Veränderung auf Vertrag zwischen gleichberechtigtenund gleichmächtigen Parteien beruht; daher sind jene enthusi-astischen Ansichten vieler Engländer über die „automatischeRegelung der Löhne" durch Skalen als ihr Wesen verkennendzurückzuweisen. Prof. Munro (Sliding scales in the ironindustry, London 1886, pg. 26) bezeichnet sie z. B. „als diegröfste Entdeckung auf dem Gebiete der Verteilung des Reich-tums seit Ricardos Theorie von der Grundrente". Aber dieLöhne werden unter der gleitenden Skala nicht durch einen„natürlichen", auf mathematischem Wege sich ergebenden Mafs-stab beherrscht, sondern unterliegen hier wie überall der ver-tragsmäfsigen Feststellung, bei der die hinter den Parteienstehende Macht den Ausschlag giebt, und nach Ablauf kurzerZeit mufs die Vertragsmäfsige Festsetzung stets wiederholtwerden.
1. Solche Gründe, welche aufserhalb der Skala liegen,bestimmen zunächst das Wichtigste: den zum Ausgangspunktgenommenen Normallohn und Normalpreis. Hiervon hängt dieHöhe aller unter der Skala bezahlten Löhne in erster Linieab und um diese Basis entbrennen daher bei Aufstellungder Skalen die heftigsten Kämpfe. Eine Veränderung einerder beiden Gröfsen verrückt das Lohnverhältnis zu Gunsteneiner oder der andern Partei. So ist klar, dafs z. B. dieArbeiter in doppelter Weise eine günstigere Gestaltung der
v. Schulze-Gaevernitz, Zum soc. Frieden. II. 26