Druckschrift 
2 (1890)
Seite
408
Einzelbild herunterladen
 

408 -

von beiden Parteien berufsmälsige Rechner ernannt werden,welche in bestimmten Zeitabschnitten (3 Monat) die wahrenVerkaufspreise ermitteln, wie es schon nicht selten beimSchiedsgericht vorkommt. Da aber die einzelnen Arbeitgebermiteinander konkurrieren, so müssen diese Berechnungen,soweit aus ihnen der Verkaufspreis der einzelnen Unter-nehmer hervorginge, geheimgehalten werden, wozu die Rechnereidlich verpflichtet sind; nur der Durchschnittspreis wird ver-öffentlicht.

Es stellt sich hierbei heraus, dal's die in den Zeitungenveröffentlichten Preise von den thatsächlichen durchaus ab-weichen, die letzteren vielmehr den ersteren nur langsamfolgen. So hat es oft genug bittere Enttäuschung bei denArbeitern hervorgerufen, dafs der Rechner weit geringerePreise feststellte, als nach den Zeitungsnachrichten erwartetwurden. Andererseits pflegen bei Sturz der Preise die that-sächlich erzielten zu Gunsten der Arbeiter höher als die derZeitung zu sein. Obgleich die Ergebnisse der Berechnungennicht selten unliebsame Überraschungen bereiten, sind siestets auf das loyalste angenommen worden.

Als im Mai 1880 die Arbeiter der Eisenindustrie eineLohnerhöhung mit Sicherheit erwarteten, die Berechnungendes Herrn Waterhouse eine Preiserhöhung jedoch nicht er-gaben und infolgedessen starke Mifsstimmung in den Arbeiter-kreisen herrschte, nahm der genannte Herr Gelegenheit, vorder Kammer die Methode seiner Berechnungen darzulegen 1 .Da das Eisen an verschiedenen Plätzen in verschiedenerWeise verkauft wird, so ist die Bestimmung des wirklichenVerkaufspreises mit grofsen Schwierigkeiten verbunden. DasEisen wird in London mit einem besonderen Aufschlag für

1 Mr. Waterhouses Explanation. Darlington 1880.