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2 (1890)
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Skalen gekündigt. So wurden augenblicklich in der Eisen-industrie die Skalen der Aussicht auf ein Steigen des Ge-schäftes angepafst. In der Bergwerksindustrie dagegen, wodiese Aussicht später eintrat, werden heute die bestehendengekündigt; nur in Süd-Wales ist die neue Anpassung bereitserfolgt.

Wir haben im vorhergehenden Irrtümer zurückgewiesen,vor welchen die Engländer sich durch ein Studium derdeutschen Litteratur, vor allem BrentanosArbeitergildender Gegenwart", hätten schützen können. Demgegenüberist die vertragsmäfsige Natur auch der durch Ska-len erfolgten Lohnfestsetzung zu betonen und ausihr ergibt sich als notwendige Voraussetzung der modernenSkala die Organisation beider Teile. Die Durch-führung der Verabredung, die Einhaltung der Kündigungsfristgewährleisten allein die beiderseitigen Vereine, welche alsKontrahenten beim Abschlufs der Skala auftreten. Zwei Ein-richtungen ferner, welche notwendig sind, wenn die Skalamehr sein soll als blofse Verschleierung einseitiger Diktierungder Arbeitsbedingungen, setzen ebenfalls Organisation beiderTeile voraus.

a) Die Skala verlangt einen für das ganze Gewerbe(Grafschaft u. s. w.) anerkannten Lohnsatz, welchen sie pro-zentual vermehrt oder vermindert. Ein solcher Lohn aberist ohne einen Verwaltungsausschufs nicht aufrecht zu erhalten.Stände es dem Arbeitgeber frei, lokale Lohnherabsetzungennach Gutdünken vorzunehmen, so würde er dadurch dieallgemeine Regelung durch die Skala vereiteln.

b) Das Gleiche wäre der Fall, wenn die Arbeitgeber be-liebig die Preise, zu denen sie verkaufen, angeben könnten.Die Skala setzt daher eine unparteiische und sachliche'Er-mittelung der Preise voraus. Diese ist nur möglich, wenn