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2 (1890)
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besteht oder nicht, dadurch dafs der Arbeitgeber sein Geschäftschiiefsen oder Arbeiter entlassen kann, stets gezwungen, anden Verlusten teilzunehmen. Er verliert alsdann die für dieEinführung des Minimums an den Arbeitgeber bezahlte Prämieohne Ersatz.

3. Die Lohnskala ist auch nicht eine dauernde Fest-setzung der Löhne". Sie beruht einmal auf der Annahme, dafsGewinste und Verkaufspreise in festem Verhältnis ständen, was-selbst annähernd nur für beschränkte Zeit der Fall ist. Es werdenstets Umstände eintreten, welche, ohne die Höhe der Preisezu berühren, die Gewinste aufserordentlich verändern können:Aufnahmefähigkeit des Marktes, Schwanken des Zinsfufsesu. s. w. Zum zweiten werden auch Umstände nicht ausbleiben,welche selbst bei gleichbleibendem Gewinn eine Verschiebungdes Verhältnisses zwischen Lohn und Gewinn rechtfertigen.So sagt J. W. Pease in seinem Schiedssprüche zu Middles-brough 1882:Mit grofser Eindringlichkeit haben die Arbeiterbetont, dafs die soeben beendigte Skala deswegen unbe-friedigend war, weil sie den Lohn der Arbeit behandelte, alsob er stets in einem gleichbleibenden Verhältnisse zum Preisedes Eisens stünde, dafs Umstände eintreten können und ein-getreten sind, da die Arbeit im Markte rar teurer wirdund um einen höheren Preis gekauft werden sollte. Auchführten sie an, dafs die andern Elemente der Produktions-kosten des Eisens nicht notwendig denselben Bedingungenwie bei Errichtung der Skala unterworfen blieben".

In solchen Fällen entspricht die Grundlage der Skaladen Verhältnissen nicht mehr und mufs ihnen neu angepafstwerden. Daher besitzt jede Skala eine Kündigungsfrist undkaum wurde eine, soviel ich weifs, je über zwei Jahre un-kündbar verabredet. Bei jeder grofsen Veränderung der Ge-schäftslage, Krisis oder Aufschwung, werden die bestehenden