— 418 —
amten der Gewerkvereine besteht; mit dieser wird die Sachedurchgesprochen und bei gutem Willen beider Seiten erledigt.Mit den Gewerkvereinen selbst — es kommen nämlich aufserdem der Maschinenbauer noch einige andere in Betracht — ver-kehrt die Firma selten und nur in äui'sersten Fällen. Auchvermeidet es der Gewerkverein sich in derartige Fragen zumischen, von dem Gesichtspunkte aus, dafs jeder seiner An-gehörigen ein so tüchtiger Arbeiter sein müsse, um, wenn ersich ungerecht behandelt glaubt, anderwärts Arbeit zufinden.
Die Regelung der allgemeinen Fragen d. h. der künftigenArbeitsbedingungen leidet daran dal's eine allgemeine Fest-setzung wegen der Mannigfaltigkeit der Arbeit recht schwierigist. Daher müssen auch diese Fragen zwischen den Arbeitern undArbeitgebern eines kleineren Bezirkes ausgemacht werden.Der Gewerkverein als Ganzes verhandelt mit dem Verein derArbeitgeber nicht.
Hierin mag auch der Widerstand gegen die Einführungund Verbreitung von Stückarbeit seitens der VereinigtenMaschinenbauer seinen Grund haben. Denn solange eine Zeit-löhnung bestand, konnte dieselbe allgemein festgesetzt werden;die Stückarbeit dagegen, welche wegen ihrer Verschieden-artigkeit und ihres Wechsels in allgemeine Listen nicht ge-bracht werden kann, bietet den Arbeitgebern eine Handhabezur einseitigen Festsetzung der Löhne. Noch im Jahre 1875fand in den Eisenwerken zu Erith in Kent ein Ausstand gegendie Erweiterung der Stückarbeit statt, welcher .einen prin-cipiellen Charakter annahm. Er war, wie jeder Kampf gegenden natürlichen Lauf der Dinge, erfolglos. Der Gewerkvereinignoriert heute diese Art der Löhnung und verlangt von sei-neu Mitgliedern, dafs sie ein Minimum die Woche (30— 32 sh).verdienen, sei es durch Stück- oder Zeitlohn. Einen neuen