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2 (1890)
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speetable"; ihre Führer sindfashionable" geworden. Einenvon ihnen hat man s. Z. zunr Unterstaatssekretär gemacht;eine gröfsere Anzahl derselben sind Mitglieder des Parla-ments; in Manchester hat die Regierung zwei Gewerkvereins-sekretäre zu Magistratspersonen ernannt. In allen die Ar-beiter eines Gewerbes betreffenden Angelegenheiten geltenferner die Gewerkvereine als d i e Organisationen des betreffen-den Gewerbes und ihre Führer als die legitimen Vertreterderselben. Diese Auffassung herrscht heute allgemein, beiWhig und Tory, bei Ministern und Arbeitgebern. Sehr be-zeichnend war mir in dieser Beziehung eine Äufserung desHerrn Jenkins, des äufserst klugen Direktors der Consett Works.Ich habe 30 Jahre lang mit der äufsersten Erbitterung fürdas patriarchalische System und gegen die Gewerkvereinegekämpft, und glaubte, dafs es unmöglich sei, bei Anerkennungderselben einen grofsen Betrieb zu führen. Ich sehe jetztein, dafs ich im Irrtum war. Nie ist es uns so gut gegangen,als seitdem wir uns entschlossen haben, mit dem Gewerk-verein als dem Vertreter unserer Arbeiter unsere Arbeiter-angelegenheiten zu ordnen". Damit hängt ferner zusammen,dafs die Behörden die Arbeitsbedingungen in bezug auf Arbeits-lohn und Arbeitszeit, auf welchen die Gewerkvereine als aufden Arbeitsbedingungen ihres Gewerbes bestehen, den vonihnen abgeschlossenen Kontrakten zu Grund zu legen beginnen 1 .

1 Anmerkung des Dr. von Sckulze-Gaevernitz: So nehmen öffent-liche Behörden heute nicht selten in die von ihnen vergebenen Lieferungs-verträge die Bedingung auf, dafs der Unternehmer die anerkannten Ge-vverkvereinslöhne zahlen müsse. Auch die Achtsstundenklausel findet sichbereits in nicht wenigen derartigen Yerträgen, vornehmlich solchen der Schul-behörden, welche bedeutende Arbeitgeber sind. Insbesondere aber ist derGrafschaftsrat von London vorgegangen; er vergiebt keine Arbeit ohne dieBedingung der Gewerkvereinslöhne und führt für die von ihm unmittelbaroder mittelbar beschäftigten Arbeiter mehr und mehr den Achtstunden-