Druckschrift 
2 (1890)
Seite
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Einmal in der Abwesenheit von Versicherung gegenKrankheit, Unfall und Alter. (Die einzige mit den neuenGewerkvereinen verknüpfte Unterstützung ist die Begräbnis-unterstützung.) Was bei uns durch die Gesetzgebung derletzten 8 Jahre durchgeführt worden ist, hier ist es dasPostulat der ungelernten Arbeiter, allerdings aus entgegen-gesetzten Motiven. In der That habe ich eine sehr gemischteEmpfindung des Triumphes gehabt, als ich an meine Stellungzur deutschen Arbeiterversicherungsgesetzgebung bei deren Be-ginn zurückdachte, und dem zwischen den alten und neuenGewerkvereinen bestehenden Streit über diese Versicherungnahe trat. Ich hatte damals ausgeführt: lafst den Gewerk-vereinen die Kranken- und Altersversicherung, denn diesemacht sie zwar stark, aber gleichzeitig konservativ. Man wollteaber keine starken Gewerkvereine und glaubte nicht an diekonservative Wirkung der von mir befürworteten Verbindung.Heute ist aber diese Wirkung so sehr eingetreten, dass sieeben den alten Gewerkvereinen von den neuen zum Vor-wurf gemacht wird. Und in der That findet man in jedemGespräch mit einem Gewerkvereinssekretär der gelernten Ge-werbe, wie die Rücksicht auf die Verpflichtungen als Unter-stützungskasse, namentlich auf das für die Altersunterstützungangesammelte Vermögen sie zu der äufsersten Vorsicht ineigentlichen Gewerkvereinsfragen bestimmt. Hat die Gesell-schaft von dieser konservativen Bedächtigkeit einen Vorteil,so hat der Gewerkverein andererseits den Gewinn, dafs dieVerbindung mit den genannten Unterstützungen die Leute,die, wenn die Aufregung des Ausstandes vorüber ist, leichtvom Verein abfallen, bei der Fahne hält, und dafs das grofsewährend des Friedens angesammelte Vermögen ihnen eineganz andere Wucht giebt, wenn es einmal zum Ausstandkommt.