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durchführen könnte, wenig Aussicht auf Verwirklichung. Dennder Arbeiter selbst ist Grundbesitzer; mehr als die Hälfteder Arbeiter Viktorias leben in eignen Häusern, welche siemit Hülfe von Baugesellschaften errichten. Noch wenigernatürlich wären sie weitergehenden Verstaatlichungsmafs-regeln geneigt, da sie ihre Ersparnisse grofsenteils aktien-mäfsig in Fabrik- und Bergwerksbetrieben anlegen.
Auch in Beziehung auf das Arbeitsverhältnis bedeutet diehohe Entwicklung der Gewerkvereine nicht Zusammenbruchder nationalen Industrie. Ausstände und Ausschliefsungensind äufserst selten; die Ansätze von Einigungseinrichtungen,die wir in England fanden, sind hier eine Entwicklungs-stufe weiter. Die Gewohnheit der Schlichtung von Arbeits-streitigkeiten durch Schiedsgerichte und Einigungskammernist allgemein; es bestehen, zwar nicht gesetzlich eingeführt,aber doch als dauernde Einrichtungen sogenannte Boards ofÄrbitrators, deren Beisitzer von Arbeitern und Arbeitgebernund deren Vorsitzende von den Beisitzern erwählt sind.Während die Arbeiter die politisch mafsgebende Klasse sind,und mit vollem Bewufstsein über ihre Interessen wachen,haben sie nicht den Ehrgeiz, Parlamentsmitglieder zu werden.Es giebt keine Arbeiterpartei, da die Arbeiter mit dem Volkeidentisch sind. So wählen sie ihre Vertreter gewöhnlich ausden litterarisch gebildeten Kreisen. Der in den Parlamentenherrschende Ton ist durchschnittlich ein hoher und die Staats-verwaltung ohne Zweifel von gröfserer Unbescholtenheit alsin Amerika . Obwohl der Schulunterricht konfessionslos ist,erklärt Düke den australischen Arbeiter für religiöser als selbstden englischen und amerikanischen.
Die Herrschaft der Arbeiter und die damit eintretendestaatssocialistische Gesetzgebung hat also nicht die WeissagungH. Spencers bewahrheitet, welche er demjenigen entnahm,