Druckschrift 
Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
615
Einzelbild herunterladen
 

615

rationell/ soweit es unbeschadet des allgemeinen Rechtsprinzipsirgend thunlich ist/ möglichst gewahrt zu sehen. Es haden sichinmitten der Korporationen Rechtsverhältnisse gebildet/ derenStörung man besorgt/ wenn nicht in der Weise wie der HerrAbgeordnete Tamnau vorgeschlagen hat/ Vorkehrung getroffenwird. Es sind nämlich zum Zwecke korporativer EinrichtungenSummen aufgenommen gegen Obligationen/ die allmälig amor-tisirt werden und in dieser Beziehung besorgt man erheblicheNachtheile für die Interessen der Korporationen. Aus diesemGrunde empfiehlt die Regierung das Amcndcmcnt des Abgeord-neten Tamnau, dem sie sich in allen Theilen anschließt, zurAnnahme.

Präsident: Der Abgeordnete Reichenhcim hat das Wort.

Abgeordn. Reichcnheim (vom Platz): Meine Herren!Ich möchte Sie bitten, dem Antrage Ihrer Kominission beizn-treten und nicht dem Antrage des Abgeordneten für Königs-berg. Die Bedenken, die sowohl von Seiten des Ministertischesals von Seiten des Abgeordneten für Königsberg geäußert sind,theile ich nicht. Ich stehe inmitten der Korporationen und kennedie Ansichten der hiesigen Korporation. Ich kann mir nichtdenken, daß durch solche Vorschläge, wie sie die Kommission ge-macht hat, jemals ein Zusammenfallen der Korporationen möglichsein wird.

Meine Herren! Die Kaufmannschaft hat gemeinsame Inter-essen/ diese Gemeinsamkeit hält sie für die Dauer zusammen,liild es bedarf keinerlei Zwangsmittel. Welcher Unterschied be-steht zwischen einem Zwangsbeitrag und einem Zwangsbeitritt?Es ist das Eine gleich dem Anderen/ ich für meine Person findeeinen Unterschied durchaus nicht. Bedenken Sie, daß seit demJahre 1849, seitdem die Deutsche Wechselordnung eingeführtworden, die kaufmännischen Korporationen als solche wesentlicheRechte nicht mehr haben.

Dessenungeachtet sehen Sie, daß allen Korporationen desPreußischen Staates, wo sich solche noch gebildet haben, eineMasse von Persönlichkeiten freiwillig und unmittelbar beigetretenfind, denn nur auf dem Boden der freien Entschließung wirddie Korporation, werden alle Korporationen meines Erachtcnsnur bestehen und gedeihlich sich entwickeln.

Dann, meine Herren, ist darauf hingewiesen, daß möglicher-weise die Institutionen, die die Korporationen geschaffen haben,zusammenfallen werden. Dem kann ich entschieden nicht bei-stimmen, denn ich glaube, daß Institutionen, die für die ge-summte Kaufmannschaft nothwendig sind, ebenfalls nur freiohne Zwang entstehen und gedeihen werden. Wenn dann dieMeinung auftritt, daß den der Korporation nicht angchörigenKauf-leuten diese Institutionen nicht zugänglich sein sollten, so bestreiteich das aus den von mir gemachten Erfahrungen. Ich brauche