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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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IV Vorbertcht.

vermöge seiner Beschaffenheit und Verhältnisseeine Quelle häufiger Streitigkeiten und Prozesseist, nur sparsam, unbestimmt und mangelhaftfind, und daß dieser wichtige Theil der Gesetz-gebung selbst in unstrn Zeiten so sehr vermach,-läßigt wird.

Zwar findet man hier und da Handelsgesetze,aber theils wurden sie in den ältern Zeiten ent-worfen und find bei der jetzt so verändertenLage des Handels nur mit vielen Modificatio.nen anwendbar und daher so verschiedenen Aus-legungen unterworfen, daß sie weniger zurRichtschnur zwischen Recht und Unrecht, als zuSchlupfwinkeln der Chicane dienen, die immerzu ihrem Vortheil anzuführen weiß; theils sindsie mangelhaft und unvollständig, berühren nureinzelne Gegenstände und umfassen nie alles,was sie ihrer Natur nach umfassen sollten. Sofindet man unter andern nur äußerst wenigVorschriften für den waarenhandel, während