vorbericht. v
dieser, vermöge seiner Beschaffenheit und der per«wickelten Verhältnisse, die daraus entstehen, weit.läuftige und bestimmte Gesetze erforderte.
Die Handelsgewohnheiten, denen man überalleine Att von gesetzlicher Authorität einräumt,und die an manchen Orten die Stelle der Ge-setze ganz vertreten müssen, sind nur ein gerin-geres Uebel, um einem größer», der gänzlichenGesetzlosigkeit und der unbeschränkten willkührdes Richters, zu entgehen. Aeußerst nachtheiligist daher das große Ansehen, das sie erlangt ha-ben , denn oft können sie nur einen trüglichenMaßstab des Rechts und Unrechts abgeben. Siesind nicht allein unbestimmt, unsicher und schwan-kend , weil sie unendlichen Modifikationen unter-worfen sind, sondern können auch zuweilen sehrleicht zur Vertheidigung des Unrechts gebrauchtwerden.