VI V o r b e r t ch t.
Eine sehr natürliche Folge der Unzulänglich-keit der Handelsgesetze und des oft nachlheiligenGebrauchs der Handelsgewohnheiten, ist die Un-gewißheit, IN der sich öfters der Handelnde inHinsicht auf sein Verfahren befindet und wo-durch er zuweilen zu seinem oder zu dein Scha-den anderer unrecht handeln kann, ohne daß eres wußte oder beabsichtigte, die Leichtigkeit an-dere zu beeinträchtigen und ihnen ihr Recht durchRänke uns Chicane vorzuenthalten und eineMenge Streitigkeiten und Prozesse, die den Han-del erschweren und hindern, das gegenseitigeZutrauen vermindern und den redlichen Mannden Rücken des unredlichen unaufhörlich Preisgeben.
Alles dieses veranlaßte mich, ein allgemeinesHandelsrecht ZU entwerfen, in welchem ich voll-ständige Geftye für den Handel zu liefern be-müht war. Ich habe dabei, ohne es durch hierüberstüßige Citationen anzuzeigen, die vorhat!-