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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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v o r b e r i ch t. vir

denen Handels - Gesetze und Verordnungen be-nutzt, mußte aber doch vieles umändern odernach den Bedürfnissen unserer Zeiten modifici-ren, und bei mehrern Gegenständen verließensie mich gänzlich. In solchen Fällen folgte ichden Vorschriften des Natur - und Civil - Rech-tes, jedoch mit beständigem Hinblick auf die ei-genen Verhältnisse des Handels, die auch hieröfters Modificationen und Abänderungen- ,thig machen, wenn man seinen Zweck ganz er-reichen will. Auch auf die Handelsgewohnhei-.ten nahm ich so viel möglich Rücksicht, aber be-greiflich nur auf die, die mit der Gerechtigkeitvereinbar und der Blüthe des Handels zuträg-lich sind.

Man wird mir vielleicht den Vorwurf ma-chen , daß meine Vorschriften zu viele Formalitä-ten enthielten und" daß diese dem schnellen Gangedes Handels hinderlich wären. So wahr auchdiese -letztere Behauptung ist, so muß doch da-