I n n h a I t. XV
Zehnter Abschnitts
von der Prolongation der Wechsel.
— — — — Seite zoz — 307.
Welche Wechsel prolongier werden können §. 275.276. Wann sie geschehen kann und wie sie geschehensoll 277 — 279. Bestimmung der ProlongationZ. 280. 284.
Eilfter Abschnitt.
von der Rlage nach Wechselrecht.
— — — — Seite zog — zro.
Gegen wenn sie erhoben werden kann §. 285. Wiedabey zu verfahren ist §. 286 — 29z.
Fünf und zwanzigstes Rapitel.
Von den Affignationen Seite zu. — 314.
Was eine Assignaten ist §. i. Von der Form§.2 — 4. Von dem Protest der Assignationcn §. 5.— 12. Von ihrer Ordnung bey Concursen §. rz. 14.
Sechs und zwanzigstes Rapitel.
Von der Assecuran; oder Versicherung.
— — - — — Seite 315. — 349.
Was die Asseeuranz sey. §. 1. Wer versichern las-sen darf. §. 2. z. Wer versichern darf. §. 4. — 8-Von dem Auftrag zur Versicherung §. 9. — 10.