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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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I n n h a I t. XV

Zehnter Abschnitts

von der Prolongation der Wechsel.

— — — — Seite zoz — 307.

Welche Wechsel prolongier werden können §. 275.276. Wann sie geschehen kann und wie sie geschehensoll 277 — 279. Bestimmung der ProlongationZ. 280. 284.

Eilfter Abschnitt.

von der Rlage nach Wechselrecht.

— — — — Seite zog — zro.

Gegen wenn sie erhoben werden kann §. 285. Wiedabey zu verfahren ist §. 286 — 29z.

Fünf und zwanzigstes Rapitel.

Von den Affignationen Seite zu. — 314.

Was eine Assignaten ist §. i. Von der Form§.2 — 4. Von dem Protest der Assignationcn §. 5.— 12. Von ihrer Ordnung bey Concursen §. rz. 14.

Sechs und zwanzigstes Rapitel.

Von der Assecuran; oder Versicherung.

— — - — — Seite 315. — 349.

Was die Asseeuranz sey. §. 1. Wer versichern las-sen darf. §. 2. z. Wer versichern darf. §. 4. — 8-Von dem Auftrag zur Versicherung §. 9. — 10.