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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Was versichert werden kann tz. ir. 12. Von Versiche-rungen auf das Leben und die Freyheit einer Per-son §. iz. ib. Von der Versicherung auf künf-tigen Gewinn §. 17. 19. Von den Erfordernis-sen der Poliee. §. 20. 23. Von der Angabe desWerths der Waare. §. 24. 26. Von doppeltenVersicherungen. §. 27. zo. Von der Angabe allerUmsiäude §. zr. zg. Von den verbotenen Waaren§. Z§. 40. Von den leicht verderblichen Waaren,tz. 4«. Von der Zahlung der Prämie, tz. 42. 48.Von der Ablieferung der versicherten Waare. 49.Von der Veränderung und Verlängerung der Reise.§. 54 - Vorschrift wenn die Waare in ein

anderes Schiff gebracht wird. §. zz. 59. Pflich-ten des Versicherten bey verlohrnen oder beschädigtenWaaren. §. 60. 74. Von der Gefahr , für dieder Versicherer zu haften hat. §. 75. 77. Wanndie Gefahr der Versicherung anfängt und wann sie zuEnde ist. §. 78.' yo. Vott den BestimmungsortenH. yi. 9g. Bestimmung der Gefahr. §. 94. 99.Vor-chrift, wenn eine versicherte .Waare verboten wirdoder wenn sie verdirbt. §. ioo. 105. Verfahrenwenn das Schiff liegen bleiben muß, oder wenn esvcrlohrcn geht. §. 126. no. Von der Zahlungder versicherten Waare. §. m. 12z. Von der Ver-sicherung auf die Freiheit und das Leben eines Men-schen. §. 124. 129. Von der Verjährung beyVersicherungen. §. izo.

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