sie also weder die Wechselklage'Noch den Wechselar»rest nach sich ziehen.
§. 4.
Die Personen, die bey einer Assignation interessirtsind, haben im Allgemeinen das nämliche wie bey denWechseln zu beobachten und sind für das Versehen,das sie daben begehen, verantwortlich, aber nicht nachWechselrccht und nur in so ferne gehörig erwiesen wer-den kann, daß für jemand ein würklicher Schadendaraus entstund.
§> 5 »
von dem Protest der Assignationen.
Assignationen, die keinen Giro haben, brauchen,wenn man sie nicht annimmt, nicht protestirc zu wer-den ; bey denzenigen aber, die girirt sind, muß derProtest erhoben werden.
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Wer eine giriere Assignation angenommen hat, istzwar zur Zahlung verpflichtet, doch kann er nichtnach Wechselrecht, sondern nur im gewöhnlichen Pro-zeß dazu angehalten werden.
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Hst aber eine angenommene Assignation Nicht girirt,so kann der Acceptant die Zahlung verweigern, wenner einen hinlänglichen Grund dafür angeben kann.
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