E--- ZU
Fünf und Zwanzigstes Kapitel.
Von den Assignationen.
§. i.
was eine Afsignation ist.
,-ine AMnation oder Anweisung ist ein schriftlicher,in einer gewissen-Form verfaßter Auftrag an einenandern, einem dritten eine gewisse Summe zu be-zahlen.
8. 2.
von der Form derselben.
Die Assignationen sollen eben so wie die Wechsel,verfaßr seyn, nur daß das Wort Wechsel ausgelas-sen und Afsignation dafür gesetzt wird.
§. 3.
Sie unterscheiden sich von den Wechseln dadurch,daß das Wechselrecht auf sie nicht anwendbar ist, und