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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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Fünf und Zwanzigstes Kapitel.

Von den Assignationen.

§. i.

was eine Afsignation ist.

E.

,-ine AMnation oder Anweisung ist ein schriftlicher,in einer gewissen-Form verfaßter Auftrag an einenandern, einem dritten eine gewisse Summe zu be-zahlen.

8. 2.

von der Form derselben.

Die Assignationen sollen eben so wie die Wechsel,verfaßr seyn, nur daß das Wort Wechsel ausgelas-sen und Afsignation dafür gesetzt wird.

§. 3.

Sie unterscheiden sich von den Wechseln dadurch,daß das Wechselrecht auf sie nicht anwendbar ist, und