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Entwurf eines allgemeinen Handels-Rechts, als Beitrag zu e. künftigen Gesetzbuche für Kaufleute / von Ludwig Christoph Carl Veillodter
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fen kann, "beyzufügen und Die nöthigen Belege dazuzu liefern.

§« 25.

Wenn das Collegium bemerkt, dass manche Lan-des-oder Poli.zeygesetze dem Handel nachtheilig sindund dessen Blüthe vermindern, so isi es verpflichtet,bey dem höchsten Tribunal die Anzeige davon zu ma-chen und Vorschläge zur Abänderung beyzufügen.

Ende.