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Allgemeines deutsches Handelsgesetzbuch
Entstehung
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Allgemeines deutschesKandels-Hesetzbuch.

Allgemeine Bestimmungen.

In Handelssachen kommen, insoweitdieses Gesetzbuch keine Bestimmungen ent-hält, die Handelsgebräuche und in derenErmangelung das allgemeine bürgerlicheRecht zur Anwendung.

An den Bestimmungen der deutschen Wechsel-Ordnung wird durch dieses Gesetz-buch nichts geändert.

Wo dieses Gesetzbuch von dem Han-delsgerichte spricht, tritt in Ermangelungeines besonderen Handelsgerichts das ge-wöhnliche Gericht an dessen Stelle.

Art. 1

Art. 2

Art. 3

Handelsgesetzbuch.

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