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Ausführung ist durchaus subjektiv, sein Modus und seine Quanten hängenausschliefslich an der Relation der personalen Qualitäten. — Hier liegtwohl auch das letzte Motiv für die sakralen Formen, die gesetzlicheFixiertheit, die Sicherung durch Öffentlichkeit und Tradition, mit derdas Kaufgeschäft wohl in allen frühen Kulturen ausgestattet ist. Damiterreichte man die aus dem Wesen des Tausches geforderte Über-Subjek-tivität, die man noch nicht durch das sachliche Verhältnis der Objekteselbst herzustellen wufste. Solange der Tausch und die Idee, dafs eszwischen den Dingen so etwas wie Wertgleichheit gebe, noch etwasNeues war, wäre es zu einer Verständigung überhaupt nicht gekommen,wenn je zwei Individuen untereinander sie hätten treffen müssen. Des-halb finden wir überall und bis tief in das Mittelalter hinein nicht nurÖffentlichkeit der Tauschgeschäfte, sondern vor allem genaue Fest-setzungen über die Austauschquanten der gebräuchlichen Waren, denenkein Kontrahentenpaar sich durch private Abmachungen entziehen durfte.Freilich ist diese Objektivität eine mechanische und äufserliche, die sichauf Motive und Mächte aufserhalb des einzelnen Tauschaktes stützt. Diesachlich angemessene enthebt sich solcher apriorischen Festlegung undbezieht in die Berechnung die Gesamtheit der besonderen Umstände ein,die durch jene Form vergewaltigt wurden. Aber Absicht und Prinzipsind die gleichen: die übersubjektive Wertfixierung im Tausche, die ebenspäter nur einen sachlicheren, immanenteren Weg fand. Der von In-dividuen frei und selbständig vollzogene Tausch setzt eine Taxierungnach in der Sache gelegenen Mafsstäben voraus, und darum mufs in demvorhergehenden Stadium der Tausch inhaltlich fixiert und diese Fixierungsozial garantiert sein, weil sonst dem Individuum jeder Anhaltspunkt fürdie Schätzung der Gegenstände gefehlt hätte; wie das gleiche Motiv wohlauch der primitiven Arbeit allenthalben eine sozial geregelte Richtungund Vollzugsweise verliehen hat, auch hier die Wesensgleichheit zwischenTausch und Arbeit, richtiger: die Zugehörigkeit der letzteren zu demersteren als höherem Begriff, erweisend. Die mannigfaltigen Beziehungenzwischen'dem objektiv Gültigen — in praktischer wie in theoretischerHinsicht — und seiner sozialen Bedeutung und Anerkennung stellen sichauch sonst vielfach in dieser Weise historisch dar: dafs die sozialeWechselwirkung, Verbreitung, Normierung dem Individuum diejenigeDignität und Festigkeit eines Lebensinhaltes gewährt, die es später ausdessen sachlichem Recht und Beweisbarkeit gewinnt. So glaubt dasKind jeden beliebigen Sachverhalt nicht aus inneren Gründen, sondernweil es den mitteilenden Personen vertraut; nicht etwas, sondernjemandem wird geglaubt. So sind wir in unserem Geschmack von der